Urlaub unter vorbehalt?

4 Antworten

Der Urlaub wurde also gar nicht genehmigt sondern es wurde dir lediglich in Aussicht gestellt, dass eine Genehmigung moeglicherweise erfolgen koenne (moeglicherweise aber auch nicht). Schliesslich wurde ausdruecklich gesagt: "Noch nichts buchen, ist noch nicht sicher!"

Jetzt wird man darueber streiten koennen, ob der Urlaubsantrag damals haette genehmigt werden muessen oder ob der Chef dazu berechtigt war, seine diesbezuegliche Entscheidung erst spaeter zu treffen (wenn ja, bis wann). Nicht streiten kann man aber darueber, dass kein Kuendigungsschutz besteht und dir jederzeit ohne Begruendung fristgemaess gekuendigt werden kann.

Im Moment ist die Situation aber die, dass dein Urlaubsantrag nicht genehmigt wurde und du - wenn nicht doch noch eine Genehmigung erfolgt - den Urlaub somit auch nicht antreten darfst. Du kannst aber versuchen, den Urlaub zum Wunschtermin gerichtlich zu erstreiten.

wenn Urlaub nicht genehmigt wurde dann wundert es mich das er komplett eingetragen wurde und wozu dann Urlaub streichen wenn er nicht genehmigt wurde

@Blfd34

Es wurde offensichtlich klar und deutlich gesagt, dass du nicht buchen solltest weil der Urlaub zum Wunschtermin nicht sicher sei. Somit wurde er nicht genehmigt sondern lediglich zur eventuellen Genehmigung vorgemerkt. Es wurde also kein genehmigter Urlaub eingetragen sondern lediglich der Zeitraum, in dem du den Urlaub gern nehmen wuerdest. Ein nicht genehmigter Urlaub kann aber natuerlich auch nicht gestrichen werden. Es wurde also kein Urlaub gestrichen sondern dir lediglich mitgeteilt, dass du zu deinem Wunschtermin keinen Urlaub bekommen kannst.

Natuerlich muss der Urlaub aber zu einem anderen Zeitpunkt im laufenden Jahr bzw. spaetestens bis zum 31.3.2015 genehmigt werden.

Ob der Arbeitgeber zur Verweigerung der Urlaubsgenehmigung zum Wunschtermin berechtigt war oder nicht, kann jetzt nur das Arbeitsgericht entscheiden (ausser natuerlich, ihr einigt euch doch noch irgendwie).

@DerCAM

aufgrund der veränderten Personalsituation sind alles Urlaube bis auf weiteres gestrichen, so das Schreiben des AG. Letztlich war der Urlaub genehmigt !

@Blfd34

Der Chef hat doch offensichtlich gesagt: "Noch nicht buchen! Es koennte noch was dazwischen kommen und dann wird's nichts mit dem gewuenschten Urlaubstermin". Also hat er den Urlaub NICHT genehmigt sondern lediglich eure Urlaubswuensche vorgemerkt. Er hat nicht gesagt: "Alles klar, du kannst zum eingetragenen Termin Urlaub haben" sondern "Schauen wir mal, ob's dann auch wirklich klappt mit der Urlaubsgenehmigung".

Das angefuehrte Schreiben ist so zu verstehen, dass aus betrieblichen Gruenden vorlaeufig keine Urlaubsgenehmigung erteilt werden kann. Natuerlich muss der Chef nun dafuer sorgen, dass ihr euren Urlaub noch im laufenden Jahr oder spaetestens bis zum 31.3.2015 nehmen koennt, vorlaeufig gibt es aber keinen Urlaub. Ob er zur Erteilung der vorlaeufigen Urlaubssperre berechtigt ist oder nicht ... wie bereits geschrieben, Arbeitsgericht. Grundsaetzlich ist das aber moeglich, wenn es anders nicht geht.

@DerCAM

hab mir jetzt durch meinen RA eine Stellungnahme dazu schicken lassen, erstmal darf er nicht widerrufen zumal eine Kündigung eines MA Betriebsrisiko ist und nicht mein Problem ist er ist in der Verpflichtung und in der Lage bis August Ersatz zu beschaffen !

Ausserdem dem darf ein AG nicht die Weisung geben noch nicht zu buchen denn das ist privat Sache

@Blfd34

Er hat dich nicht angewiesen, nicht zu buchen. Er hat es dir empfohlen weil er eben noch keine Urlaubsgenehmigung erteilen konnte.

Natuerlich wird der RA nur die Argumente vorbringen, die dem Interesse seines Mandanten dienen. Entscheiden kann er die Sache aber nicht und es erscheint auch hoechst zweifelhaft, dass der Arbeitgeber tatsaechlich zur Urlaubsgewaehrung zum Wunschtermin im August verpflichtet ist. Aber der RA wird es natuerlich erst einmal versuchen.

Dreh- und Angelpunkt duerfte hier die Frage sein, ob der Urlaub bereits genehmigt wurde oder nicht. Wenn der Chef aber gesagt hat: "Noch nicht buchen weil's noch nicht sicher ist", stellt dies imo jedoch einen sehr deutlichen Hinweis darauf dar, dass er den Urlaub gerade nicht genehmigt hat. Logischerweise beurteilt dein RA das erst einmal anders. Wie es dann aber letztendlich vor Gericht ausgeht, ist wieder eine voellig andere Frage. Wuesste das ein Anwalt immer schon vorher, braeuchte es schliesslich ueberhaupt keine Gerichte mehr zu geben.

@DerCAM

Der Urlaub war genehmigt ! Und ein AG darf einem nicht vorschreiben wann man Urlaub buchen soll soweit kommt es noch ! Wenn jemand geht ist es Betriebsrisiko und kann nicht mein Rosiko sein

@DerCAM

so jetzt haben wir eine neue Kollegin ab Juni daher gehe ich davon aus das diese Sperre ja wohl wegfällt .....

Sinn eines (Erholungs-) Urlaubes ist es, diesen auch zur Erholung nutzen zu können. Dazu bedarf es aber der Möglichkeit einer Planungssicherheit. Dazu muss er Dir den Urlaub entweder genehmigen - oder eben nicht genehmigen. Ist der Urlaub genehmigt, kann Dir Dein Chef diesen betriebsbedingt zwar in Ausnahmefällen wieder streichen (wenn es die Arbeitssituation erfordert), muss Dir dann aber sämtliche Dir entstandenen Kosten (Stornierungskosten etc.) ersetzen.

ja es könnte ja sein das man bis August kein Personal findet aber das ist ja nicht mein Problem oder ?

Normal kann ein genehmigter Urlaub nicht zurckgenommen werden. Aber wenn es dringende unaufschiebare z.B. Lieferungen gibt, kann der Chef das machen. Das sind aber absiolute Ausnahmen.Es kommt auch auf die größe der Firma an. Du schreibst, du bist dann alleine mit deinem Chef. Da könte es schon sein, dass er den Uralub widerrufen kann. Das Problem mit der Buchung ist, dass dein Chef dir rechtzeitig gesagt hat, du sollst noch nicht Buchen. Hätte er das nicht gesagt, dann müsste dein Chef dir alle Ausalgen wegen der Buchung zurück zahlen. So aber nicht. Aber er kann dir nicht das gnaze Jahr den Urlaub sperren. das geht absolut nicht. Gehe mal zu einer Gewerkschaft und erkundige dich.

Ja aber mein Chef kann mir ja nicht vorschreiben wann ich buchen darf das ist doch privat Sache oder sehe ich das falsch ?

Es ist ein Frisseurgeschäft.

@Blfd34

Normal darf er das nicht! Aber wenn er berechtigte Probleme schon wusste, und dir deswegen deine Buchung nicht genehmigte, dann durfte er das. Es kommt auch darauf an, ob du Schulpflichtige Kinder hast. Dann musst du ja dein Urlaub in den Ferien nehmen. Das alles ist nicht so einfach wie mache Glauben. Wenn der Laden nur wenige Mitarbeiter hat, hast du auch einen schlechteren Kündigungsschutz. das wissen auch nicht alle. Hat er dem Urlaubswunsch nicht widersprochen und du hast gebucht, dann muss er dir alle Auslagen, die du nicht zurück bekommst zahlen. So hat er dir aber keine Freigabe gegeben.

@zopiclon5

er wusste aber ncht das nun eine Mitarbeiterin kündigt man kann ja nicht wissen was passiert. Am ANfnag zu sagen bitte nicht buchen weil man ja nicht weiss was so passiert finde ich schon komisch....wie lange soll man den warten bis zur buchung

@Blfd34

Es gibt keine feste Fristen. Aber manche Arbeitsgerichte urteilen so, dass ein beantragter Urlaub innerhalb 3 Wochen genehmigt werden muss. Ist er genehmigt, kann er nicht sagen, das man nicht Buchen darf. Aber im Betriebsverfassiungsgesetz steht auch, dass bei Notsituationen im Betrieb der genehmigte Uralub gestrichen werden kann. Die Auslagen die man nicht zurück bekommet wegen einer Buchung, trägt dann der Chef. Das ist alles nicht ganz klar ausformeliert, und jeder legt sich das anders aus. Sorry, ich habe als Betriebsrats-Vorsitzender schon alles erlebt. Die Firma sagt, wenn ich den Auftrag nicht erledige, springt mein Hauptkunde ab und er müsste dann Leute entlassen. Dann wird der Urlaub gestrichen. Darin liegt das Problem.

@zopiclon5

es ist ein Friseurgeschäft und die Kollegin geht Ende Mai und es kann ja nicht sein das Urlaube gestrichen werden von mir weil man nicht weiss wann man Ersatz bekommt.

@Blfd34

zumal mein Erster Urlaub im August ist !

Dann dürfte ja ein Mitarbeiter in einem Kleinunternehmen überhaupt keinen Urlaub nehmen. Das ist natürlich Unsinn.

Dass ein Mitarbeiter kündigen kann, ist das ganz normale Betriebsrisiko eines Unternehmers. Dieses Risiko kann er auf keinen Fall auf einen anderen Mitarbeiter übertragen,.

also bin ich im REcht wenn ich hingehe und sage seinem Widerruf stimme ich nicht zu ?

@Blfd34

Konkret im Recht (arbeitsrechtlich gesehen) wärst Du nur dann, wenn Du einen genehmigten, unterschriebenen Urlaubsantrag nachweisen könntest.

Moralisch im Recht bist Du allemal, zumal Du argumentieren kannst, dass das Unternehmen bis dahin eine Ersatzeinstellung vornehmen kann, sich notfalls eine Mitarbeiterin über eine Zeitarbeitsfirma holen könnte - zumal es sich um eine "einfache" Tätigkeit handelt. Anders gelagert wäre es, wenn es sich um eine Position handeln würde, in der Spezialwissen erforderlich wäre.

Fazit: Mit den vorgenannten Argumenten würde ich freundlich, aber bestimmt, zunächst an denjenigen herantreten, der die Urlaubsplanung macht - bei dessen Uneinsichtigkeit würde ich den Kompetenzenweg einhalten und mich an dessen Vorgesetzten - bis hin zur Geschäftsführung (Unternehmensleitung) - wenden.

Wenn allerdings alles nichts hilft, bliebe allerdings nur noch der Weg zum Arbeitsgericht, wobei man dann -unabhängig vom Ausgang des Prozesses- im Unternehmen anschließend "schlechte Karten" hätte - denn welches Unternehmen lässt sich schon gerne von einem Mitarbeiter verklagen...

@verreisterNutzer

es gibt halt nur gleich den Chef......was ist wenn der Chef sagt er würde es bestimmen wann es Urlaubt gibt und wann nicht und wenn er sagt gestrichen ist gestrichen.....

letztlich ist es Betriebsrisiko und daher kann es nicht mein Problem sein

@Blfd34

Sag´ ihm das mit dem Betriebsrisiko, kämpfe für Deinen Urlaub, und suche Dir schleunigst eine neue Arbeit - dort wirst Du auf Dauer nicht glücklich...!