Hallo! Ich habe ein problem. Ich arbeite bei der Firma Arvato Bertelsmann mit einem 2 Jahres Vertrag der am 31.06.09 ausläuft, da es aber keinerlei Zeichen gab das ich meinen Arbeitsvertrag nicht verlängert bekomme, habe ich meine Frau und meine 4 Kinder am 18.01.09 einen Urlaub nach Spanien für 3 Wochen gebucht. Mit eigen Anreise und habe auch schon eine Anzahlung geleistet. Jetzt habe ich vor ca. 2 Wochen erfahren das mein Vertrag höchst wahrscheinlich NICHT verlängert wird. Ich habe mich rechtzeitig Arbeitssuchend gemeldet. Das ist ja so wenn ein Vertrag ausläuft ,aber dennoch habe ich nie gedacht das die mich auf die Straße setzen würden, aber naja das Geld eben. Würde mich freuen wenn ich da von euch etwas hilfe bekommen könnte .Ich habe irgend wie Schiss dem Sachbearbeiter vom Arbeitsamt das mit zu teilen.
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Einfach mal mit dem Sachbearbeiter reden, bringt meistens was. Die sind im Normalfall keine Unmenschen.
Hast du keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen???
Da kannst Du doch nichts dafür, dass Du deine Arbeit verlierst, ausserdem wusstest Du es bei der Reisebuchung ja noch nicht!

Kannst es dem SB ruhig sagen. Klingt ja plausibel was du erzählst. U.U. bekommst du eine Woche kein ALG.

Du musst 3 Monaten vor Vertragsende dich bei der ARGE Arbeitsuchend melden, sonst bekommst Du eine Sperre! Wenn dein Arbeitgeber dich weiter beschäftigst ohne das Du eine neuen Vertrag bekommen hast, ist dein Zeitvertrag automatisch in einen festen Vertrag umgewandelt.
Solange Du Dich rechtzeitig arbeitslos meldest und die Ortsabwesenhiet mitteilst ist doch alles im grünen Bereich.
PS. Der Juni hat nur 30 Tage !
Alles Gute für die Zukunft, einen erholsamen Urlaub und toi, toi, toi für die Arbeitssuche
Ups ! Ja, das stimmt meine Frage für die, die es nicht genau verstanden haben ist, kann ich meinen Urlaub dennoch machen? Ich habe zwar ein RRV aber irgend ein Basic Schutz kann auf der Seite wo ich gebucht habe nichts finden, und die PDF files habe ich auch nicht mehr .Würde aber auf dem Urlaub sehr ungerne verzichten, da sich meine Kinder schon das ganze Jahr um Kopf und Kragen gespart haben für eine Bananen fahrt.
Dann bespreche das mit Deinem Sachbearbeiter und fahre (so Du es Dir aus Deinen Ersparnissen leisten kannst).
Was sollte der Sachbearbeiter dagegen sagen, wenn Du den Urlaub schon gebucht und angezahlt hast.
Wenn Dir allerdings durch die Arbeitslosigkeit das Geld dazu fehlen sollte, würde ich dann auf den Urlaub verzichten oder ihn zumindest zeitlich kürzer fassen.
Handelt es sich um eine Ferienwohnung ? Vielleicht gibt es Freunde / Verwandte / Bekannte die sich die Ferien mit Euch teilen würden ?
bitmap am 3. Mai 2009 22:04 ''Frage für die, die es nicht genau verstanden haben ist, kann ich meinen Urlaub dennoch machen? ''
Die Frage habe ich mit dem Zitat aus dem Merkblatt 1 der Arbeitsagentur am 3. Mai 2009 21:47 [Uhr] eigentlich deutlich genug beantwortet.
Kurzform: Wenn du ohne Genehmigung fährst, kann deine Leistung (ALG I) im Nachhinein zurückgefordert werden. Dir wird also nichts bleiben, als mit dem für dich zuständigen Sachbearbeiter zu reden. Nur der kann dir 100%ig sicher sagen, ob du fahren darfst (ohne Leistungsverlust).
Urlaub stornieren, was denn sonst?
mecanoqueen am 3. Mai 2009 21:33 Wenn es so einfach wäre, wäre es wohl kein Problem!
Was ist da schwierig? Reisebüro anrufen, stornieren, und in den sauren Apfel beißen. Ist immer noch besser als Mülleimer nach Pfandflschen durchwühlen.
da brauchst du keine angst zu haben,du mußt dort nur einen urlaubsantrag ausfüllen und dann ist es kein problem
bitmap am 3. Mai 2009 21:39 ''du mußt dort nur einen urlaubsantrag ausfüllen und dann ist es kein problem''
Unter Umständen schon. Wenn man Leistungen will, dann geben die in den ersten 3 Moanten der Arbeitslosigkeit keinen ''Urlaub''.
Wenn man auf die Leistuzngen in der Zeit verzichtet, kann man natürlich verreisen.
nein natürlich muß man den fall in der argentur für arbeit schildern das der urlaub schon seit jan.gebucht ist dann gibts keine probleme,klar wenn man nur so den antrag am anfang stellt dann gibts schon probleme

Die Zahlen von Arvato sind nicht mal schlecht, haben einen Gewinn gemacht. Denke mal sie wollen sparen und verlängern keine Verträge.
mecanoqueen am 3. Mai 2009 21:35 Und wo ist die Frage zu der diese Antwort gehört?
albundysohn am 3. Mai 2009 21:36 Muß es für alles eine Frage geben? :-)

Mitteilen wirst du das schon müssen bei der Arbeitsagentur. Du bist ja in der Zeit nicht vermittelbar.
Aber die geben in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit in der Regel keinen ''Urlaub''.
bitmap am 3. Mai 2009 21:47 Verfügbar sein
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie für Vermittlungsbemühungen Ihrer Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Sie müssen
persönlich für Ihre Agentur für Arbeit an jedem Werktag unter der von Ihnen benannten Anschrift erreichbar sein und die Agentur für Arbeit auch täglich aufsuchen können. Wenn Sie dennoch beabsichtigen, sich vorübergehend unter einer anderen Anschrift aufzuhalten, benachrichtigen Sie bitte die Agentur für Arbeit rechtzeitig, möglichst innerhalb von einer Woche vor der geplanten Ortsabwesenheit/Reise. Sie wird Sie informieren, ob und unter welchen Bedingungen ein leistungsunschädlicher Aufenthalt möglich ist. Verreisen Sie ohne vorherige Unterrichtung und Zustimmung Ihrer Agentur für Arbeit, wird die Bewilligung der Leistung rückwirkend vom Reisebeginn an aufgehoben ...
Quelle: http://kURL.de/evipa

wegen dem Arbeitsamt brauchst du keine Angst haben. Auch bei Arbeitslosigkeit steht dir Urlaub zu.
Viel Glück für dich - und vielleicht bleibst du ja doch ...
bitmap am 3. Mai 2009 22:55 ''Auch bei Arbeitslosigkeit steht dir Urlaub zu.''
Nur zur Aufklärung: Urlaub in dem Sinne, wie er Arbeitnehmern zusteht, gibt es für Arbeitslose nicht.
Ansonsten siehe meine Antwort + Kommentar von 21:36 Uhr (bzw. 21:47 Uhr).
Hallo, wären Sie bereit über Ihre Situation auch im Fernsehen zu sprechen? Bitte wenden Sie sich bei Interesse an vivo@3sat.de
Vielen Dank und mit besten Grüßen