Ich habe zum 1.09. meine Arbeit gekündigt. Mir stünden im Normallfall 26 Tage Urlaub zu. Wir haben jetzt schon 23 Tage Praxisurlaub genommen. Stehen mir die 3 Tage jetzt noch zu oder verfallen die? Danke für eure Antworten!!

Nach den Regelungen die sich aus den §§ 3, 4 und 5 BUrlG ergeben, hat ein Arbeitnehmer in der 2. Jahreshälfe (bzw. nach Erfüllung der Wartezeit) Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Und insofern keine (arbeits- oder tarifvertragliche) Zwölftelung vereinbart ist, wird das auch analog bei Urlaub angewendet, der über den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen hinausgeht.

Da der Urlaub anteilig gerechnet wird, nämlich pro Monat in Deinem Fall 2,17 Tage, hast Du jetzt keinen Urlaubsanspruch mehr.
bitmap am 3. Juli 2009 14:09 Falsch.
erweh am 3. Juli 2009 16:07 Zu meinem größten Bedauern ;~)( muß ich Dir Recht geben. S.h. : http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#wo
Grämmm

natürlich stehen dir die zu ..kannst sie dir auch auszahlen lassen wenn ihr zu viel arbeit habt
26 Tage Urlaubsanspruch für 9 Monate? Respekt. Das macht ja über 30 Tage aufs Jahr hochgerechnet.
Wenn Du wirklich noch Anspruch auf Urlaub hast darfst Du denn natürlich vor dem Ende der Tätigkeit nehmen.
Viel Spaß in Paris.
Wieso kündigt man einen Job mit soviel Urlaub?
Nein, schon für 12 Monate!;-)
Hmm. 26 Tage für 12 Monate ... macht dann 19.5 Tage für 9 Monate. Klingt irgendwie so als ob Du schon mehr als genug Urlaub hattest.
In der Regel beziehen sich die 26 Tage aufs Kalenderjahr. Wenn Du nicht das ganze jahr bei diesem Arbeitgeber bist ... hast Du natürlich auch nur anteilig Anspruch auf Urlaub.
bitmap am 3. Juli 2009 14:17 ''hast Du natürlich auch nur anteilig Anspruch auf Urlaub.''
Das ist - so pauschal - falsch.
(Siehe Antwort von bitmap am 3. Juli 2009 14:14)
Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, das wir immer Praxisurlaub haben -> Die ganze Praxis ist dann zu. Wir haben im August jetzt noch 2 Wochen, aber die sind bei den 26 Tagen schon dabei...
Klingt so juristisch. Dann wirds wohl stimmen ;-)
:-)