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Urlaub in Kündigungsschreiben?

gefragt von sapi75 am 22.07.2009 um 13:51 Uhr

Wenn ich nun bei meinem Arbeitgeber kündige, kann ich da dann auch reinschreiben, daß ich noch 18 Tage Resturlaub habe, oder gehört so was nicht in ein Kündiungsschreiben?


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critter
beantwortet von critter am 22. Juli 2009 13:52
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Das gehört nicht ins Kündigungsschreiben. Deinen Urlaubsanspruch kannst Du nach Abgabe der Kündigung mit dem Arbeitgeber klären.


tinschen
beantwortet von tinschen am 22. Juli 2009 13:52
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Das gehört nicht in ein Kündigungsschreiben.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 22. Juli 2009 13:52
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das kannst du machen, willst doch nichts mehr von dem !


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 22. Juli 2009 13:52
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Urlaub gehört da nicht rein.


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 22. Juli 2009 13:52
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na ja evtl, das du deinen Resturlaub noch nehmen wirst, bevor die Kündigun gsfrist abläuft


baluUNDbaghira
beantwortet von baluUNDbaghira am 22. Juli 2009 13:53
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also ich persönlich würde es nicht so reinschreiben! ... einfach nur dass du kündigst und deine kündigungsfrist einhälst. dann kannst es ja mit ihm ausmachen ob du einfach deinen resturlaub als kündigungsfrist nützt oder so ... aber das macht man meistens mündlich! bei uns zumindest


anonym
beantwortet von somnambule am 26. Juli 2009 10:23
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Kann man schon, aber besser ist man rechnet es gleich bei der Frist mit rein. Wenn du zum Beispiel 14 tage Kündiguungsfrist hast und Am 1. die Kündigung schreibst und 14 Tage Urlaub offen hast, dann kannst du zum 1. des nächsten Monats kündigen.


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