Ich arbeite seit einem Monat in einer neuen Firma und habe eine probezeit von einem halben jahr. Auf meiner ersten Abrechnung steht das ich noch 17 Urlaubstage habe, auf nachfrage wurde mir gesagt das ich keinen Urlaubsanspruch mehr habe. Da meine Chefin nicht die netteste ist, wollte sie auch weiter nicht mit mir darüber reden. Darf ich wirklich keinen urlaub mehr nehmen?

Natürlich hast Du noch Anspruch auf Urlaub. Anteilig pro Monat. Bei 30 Tagen pro Jahr, wären das 2,5 pro Monat, also 17,5 Tage ab Juni gerechnet! Es sei denn, Du hast bereits den vollen Urlaub beim letzten Arbeitgeber ausgeschöpft! Da muss der neue AG keinen Urlaub mehr gewähren! Ansonsten könnte das höchstens mit der Probezeit zusammenhängen. Dann aber bleibt Dir der Anspruch trotzdem erhalten. Er darf deswegen nicht verfallen!
Eigentlich könnte man den Urlaubsanspruch von der alten Firma in die neue "mitnehmen". Das wäre aber dem neuen Arbeitgeber gegenüber nicht nett, da er dich währenddesen bezahlen müßte, ohne eine angemessene Gegeneistung bekommen zu haben. In deinem Tarifvertrag und/oder Arbeitsvertrag müßte verzeichnet sein, wann dir wieviel Urlaub zusteht und ob es eine Karrenzzeit gibt. Nach Gesetz (Mindeststandard) würden dir nach einem Monat Arbeit bereits über zwei Urlaubstage zustehen, die du auch beanspruchen könntest. Das wäre dann der neue Urlaubsanspruch und hätte mit dem alten Arbeitgeber nichts zu tun. Normalerweise verbraucht man seinen Urlaubsanspruch, bevor man die Firma wechselt.
bitmap am 15. Mai 2008 11:47 ''Eigentlich könnte man den Urlaubsanspruch von der alten Firma in die neue "mitnehmen"''
Nein, kann man nicht.
Die Übertragung von Urlaubsansprüchen geht normalerweise nur im Öffentlichen Dienst.
@ anjanni: Das trifft bei meinem letzten wechsel zu, obwohl es eine Privatstiftung war mit Tarifen in Anlehnung an BAT. @ bitmap: Im Öffentlichen Dienst geht es doch.
bitmap am 15. Mai 2008 12:03 Ja, der ÖD ist ein Arbeitgeber von zig-tausenden. Und der brät eh ne Extra Wurst in vielen Beziehungen.
Der Öffentliche Dienst hat einen eigenen Tarifvertrag. Nein, tatsächlich gibt es mehrere. Und wenn es beim Bund und den Kommunen Lohnerhöhungen gibt - so als Beispiel - dann gibt es in den Ländern noch lange keine. Aber in der Öffentlichkeit sieht es immer so aus, als hätte der ÖD mehr Tariferhöhungen als andere. Stimmt aber nicht - sind eher weniger, und dann auch noch niedriger... Und die Beamten bekommen davon immer noch eine weniger mit. - Dafür darf man dann wenigstens seinen Urlaubsanspruch von einem zum anderen mitnehmen.
Du wirst wohl in der Tat diese 17 Urlaubstage noch haben. Allerdings gibt es normalerweise eine Urlaubssperre während der Probezeit, so daß Du Deinen Urlaub erst danach nehmen kannst. Wenn Du jetzt schon Urlaub nehmen möchtest, müßte in der Tat Deine Chefin zustimmen. Ich nehme mal an, das genau will sie gerade nicht. Es wäre dann auch ungünstig, darauf herumzureiten - da würde die Chefin bestimmt nicht netter.
Wie groß ist denn die Firma? Gibt es eine Personalabteilung, mit der Du dieses Problem erörtern könntest?

Du hast wahrscheinlich 17 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Vor Ablauf der Probezeit hast du entweder noch gar keinen Urlaubsanspruch, oder pro Monat 17:12= 1,4 Tage. Falls du nach der Probezeit wieder gingest, hättest du sonst zuviel Urlaub bekommen.
17 Urlaubstage im Kalenderjahr wären zu wenig, da das Gesetz schon mehr vorsieht... Es wird wohl der Urlaubsanspruch für's ganze Jahr sein, den man nur in der Probezeit noch nicht nehmen kann.
ambassador am 15. Mai 2008 11:59 Danke für die Korrektur! :-)

normalerweise gibt es in der probezeit keinen urlaub, aber sobald die 6monate um sind, hast du ein recht drauf...auch wenn die 6monate im nächsten jahr enden würden, hast du anspruch auf urlaub vom vorjahr. deine probezeit endet doch okt/nov....dann würde ich die auch gleich nehmen, bevor du diskussionen im nächsten jahr hast

Der Erholungsurlaub und Mindesturlaub http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/abwicklung-08.html
Die 17 Tage Urlaub ist das was Dir als Urlaub seit deinem Eintritt in die Firma bis zum Jahresende zusteht. Allerdings ist es rein rechtlich meines Wissens (bin Laie) nach so, das die ersten 6 Monate kein Anspruch auf Urlaub besteht, das heißt Du sammelst zwar Urlaubstage an, kannst diese aber erst nach Ablauf der 6 Monate nehmen. LG Rabbicook