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Urlaub in der Ausbildung: Wochenende frei?

gefragt von evalee am 09.07.2008 um 11:50 Uhr

ist es gesetzlich vereinbart dass das Wochenende vor und nach dem Urlaub frei bleiben muss? Mein Freund ist 19, Zootierpfleger und unser Urlaub soll bald beginnen. Nun soll er aber das Wochenende davor arbeiten, was unseren Plan zerstört. Er ist der Meinung es ist gesetzlich festgehalten dass das We davor und danach frei bleibt, also kein Wochenenddienst! stimmt das? Kann er dagegen angehen? und: Wieviel Überstunden darf ein Azubi erarbeiten?


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simoneFN
beantwortet von simoneFN am 9. Juli 2008 11:52
1x
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Er soll mal seinen Ausbildungsvertrag genau lesen, was da drin steht bezüglich Urlaub. Und ansonsten: Ein Chef ist auch nur ein Mensch, mit dem kann man reden. Einfach mal fragen. Ein Azubi weiss ja schliesslich nicht alles.

Kommentar von evalee am 9. Juli 2008 11:56

wenn das so einfach wäre, und der chef ein mensch wäre mit dem man so offen reden kann, ohne dass man irgendwelche benachteiligungen befürchten muss, hätte er das wohl schon getan... manchmal muss man kämpfen, und dann ist es gut sich auszukennen und zu wissen wovon man spricht. er wird im Vertrag nachschauen, vielen Dank!

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 9. Juli 2008 12:13

Ich weiss, es gibt unmögliche Chefs, aber als Azubi kann dir nicht viel passieren. Was sagen denn die Kollegen? Oder gibts ne Personalabteilung? Ich drück ihm die Daumen!


tracy
beantwortet von tracy am 9. Juli 2008 11:56
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ich denke dass ist von geschäft zu geschäft anders...sollte im vertrag stehen... fragt einfach den chef


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. Juli 2008 11:58
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Wieso sollte das Wochenende frei bleiben müssen? Bei vielen Jobs sind das Regelarbeitstage! Und sobald er 18 ist, darf er auch Überstunden machen, die dann bei Azubis i.d.R. aber wieder in Freizeit abgegolten werden, da hier eine Bezahlung normal keinen Sinn macht!


casebumbase
beantwortet von casebumbase am 9. Juli 2008 11:58
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Wenn er ab einem Anfangsdatum bis zu einem Enddatum Urlaub genommen hat, und das Anfangsdatum nicht zufällig der Freitag vorm Wochenende ist, dann ist er verpflichtet zu arbeiten!


mikael
beantwortet von mikael am 9. Juli 2008 11:59
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Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Es scheint ein dummer Spruch zu, sein ist aber so. Jeder muss sich eine Sonderbehandlung erst erarbeiten und kein Tier der Welt fragt ob es Feiertag oder Wochenende ist, wenn man sich für den, sehr schönen, Beruf des Zoopflegers entscheidet, weiß man das so ein "problemchen" auf einen zu kommen kann. Alles was glänzt ist kein Gold.




Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 9. Juli 2008 12:14

Nicht alles was glänzt ist Gold..........ja, den Spruch habe ich früher oft hören müssen von Oma & Co.....

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 9. Juli 2008 12:19

Ja, ich bin ja auch schon Opa, der Spruch wurde mir wahrscheinlich in die Wiege gelegt.:-))


anonym
beantwortet von doris11 am 9. Juli 2008 11:59
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also ich glaube nicht das es gesetzlich geregelt ist,weil wenn du auch wochenende dienst hast....ist es normal auch Sonntags zu arbeiten...die Arbeitswoche geht dann sozusagen von So bis So und irgendwann hat er dann zwei tage frei....um sicher frei zu haben muß er dann das Wochenende Urlaub eintragen,oder er hätte anfragen sollen ob das geht,weil ihr wegfahren wollt.Er sollte mit dem Chef reden....dann weiß er es ganz genau...und was steht im Vertrag??


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 9. Juli 2008 12:10
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Er ist volljährig, also auch dazu verpflichtet, Wochenenddienste zu machen. Wenn zu seinem Arbeitsgebiet Wochenenddienste dazugehören - was bei Tierpflege ja wohl unumgänglich ist - sind das Regelarbeitstage und da kann dein Freund selbstverständlich zur Arbeit eingeteilt werden. Er sollte versuchen, mit einem Kollegen zu tauschen, vielleicht findet er ja noch jemanden, der so freundlich ist.

LG

Wieselchen


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