ist es gesetzlich vereinbart dass das Wochenende vor und nach dem Urlaub frei bleiben muss? Mein Freund ist 19, Zootierpfleger und unser Urlaub soll bald beginnen. Nun soll er aber das Wochenende davor arbeiten, was unseren Plan zerstört. Er ist der Meinung es ist gesetzlich festgehalten dass das We davor und danach frei bleibt, also kein Wochenenddienst! stimmt das? Kann er dagegen angehen? und: Wieviel Überstunden darf ein Azubi erarbeiten?

Er soll mal seinen Ausbildungsvertrag genau lesen, was da drin steht bezüglich Urlaub. Und ansonsten: Ein Chef ist auch nur ein Mensch, mit dem kann man reden. Einfach mal fragen. Ein Azubi weiss ja schliesslich nicht alles.

ich denke dass ist von geschäft zu geschäft anders...sollte im vertrag stehen... fragt einfach den chef

Wieso sollte das Wochenende frei bleiben müssen? Bei vielen Jobs sind das Regelarbeitstage! Und sobald er 18 ist, darf er auch Überstunden machen, die dann bei Azubis i.d.R. aber wieder in Freizeit abgegolten werden, da hier eine Bezahlung normal keinen Sinn macht!

Wenn er ab einem Anfangsdatum bis zu einem Enddatum Urlaub genommen hat, und das Anfangsdatum nicht zufällig der Freitag vorm Wochenende ist, dann ist er verpflichtet zu arbeiten!

Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Es scheint ein dummer Spruch zu, sein ist aber so. Jeder muss sich eine Sonderbehandlung erst erarbeiten und kein Tier der Welt fragt ob es Feiertag oder Wochenende ist, wenn man sich für den, sehr schönen, Beruf des Zoopflegers entscheidet, weiß man das so ein "problemchen" auf einen zu kommen kann. Alles was glänzt ist kein Gold.
also ich glaube nicht das es gesetzlich geregelt ist,weil wenn du auch wochenende dienst hast....ist es normal auch Sonntags zu arbeiten...die Arbeitswoche geht dann sozusagen von So bis So und irgendwann hat er dann zwei tage frei....um sicher frei zu haben muß er dann das Wochenende Urlaub eintragen,oder er hätte anfragen sollen ob das geht,weil ihr wegfahren wollt.Er sollte mit dem Chef reden....dann weiß er es ganz genau...und was steht im Vertrag??

Er ist volljährig, also auch dazu verpflichtet, Wochenenddienste zu machen. Wenn zu seinem Arbeitsgebiet Wochenenddienste dazugehören - was bei Tierpflege ja wohl unumgänglich ist - sind das Regelarbeitstage und da kann dein Freund selbstverständlich zur Arbeit eingeteilt werden. Er sollte versuchen, mit einem Kollegen zu tauschen, vielleicht findet er ja noch jemanden, der so freundlich ist.
LG
Wieselchen
wenn das so einfach wäre, und der chef ein mensch wäre mit dem man so offen reden kann, ohne dass man irgendwelche benachteiligungen befürchten muss, hätte er das wohl schon getan... manchmal muss man kämpfen, und dann ist es gut sich auszukennen und zu wissen wovon man spricht. er wird im Vertrag nachschauen, vielen Dank!
Ich weiss, es gibt unmögliche Chefs, aber als Azubi kann dir nicht viel passieren. Was sagen denn die Kollegen? Oder gibts ne Personalabteilung? Ich drück ihm die Daumen!