Hallo zusammen,
ich hab eine Frage zur Streichung von bereits bewilligtem Urlaub. Meine Freundin haben ein Ferienhaus gebucht. Da man das ganze ja auf einen Namen buchen muss, haben wir das ganze auf meinen Namen laufen lassen. Jetzt wird meine Freundin wohl ab September den Standort bei der Arbeit wechseln. und nun hat sie Angst, dass ihr Chef ihr den Urlaub streicht, damit sie jemand einlernen kann. Das hat er wohl schin einmal bei einer Mitarbeiterin gemacht. Aber ist das wirklich ein trifftiger Grund? Es gibt ja auch noch andere Mitarbeiterinnen in der Abteilung, die einen Neuling einlernen könnten. Außerdem ist meine Freundin nach ihrem Urlaub noch einen Monat in der Abteilung. Das sollte für ein Einlernen der Grundarbeit kein Problem sien. Falls es nun doch zur Streichung des Urlaubes kommt, wer zahlt die Stornierung. Es läuft ja alles auf meinen Namen. Aber wir haben uns die Kosten geteilt. Und wenn man storniert, dann kann man ja nicht nur das halbe Haus stornieren, sondern nur ganz.
Das waren jetzt sogar mehrere Fragen. Aber auf Antwort würde ich mich freuen.
Danke
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Am besten wäre es,wenn du die Freundin zusätzlich mit in den Mietvertrag einschreiben lässt,oder ganz auf sie laufen lässt.Noch ist ja ihr Urlaub nicht gestrichen worden;-)

Wenn Uralub genehmigt dann braucht es einen sehr triftigen grund um den zu widerrufen...und 50% des urlaubs darf ein AN selbst bestimmen

Wenn es betrieblich notwendig ist, kann der Urlaub verschoben werden. Die Kosten muss der Betrieb aber dann natürlich auch bezahlen. Bei so einer Verschiebung muss aber z.B. der Betriebsrat zustimmen (wenn es einen gibt).
also ein bewilligter urlaub kann so einfach nicht gestrichen werden.Hat sie im betrib einen betriebsrat? wenn ja gleich hingehen! ist sie in einer gewerkschaft? wenn ja gleich anrufen und fragen was sie jetzt machen soll die setzten dann auch schreiben auf und kümmern sich darum. falls sie (noch) nicht in einer gewerkschaft ist würd ich an ihrer in eine gewerkschaft eintreten.

Wenn der Urlaub schon genehmigt wurde, kann der Arbeitgeber diesen nicht einfach abblasen. Will der Arbeitgeber den Urlaub widerrufen, so ist dies nur möglich, wenn er entsprechenden Schadensersatz leistet und darüber hinaus zwingende Gründe hat, die den Widerruf des Urlaubs rechtfertigen können.

Ich arbeite in einer großen Firma ,da ist es so geregelt(Betriebsvereinbarung),daß wenn ich meinen Urlaub beantrage,mein Vorgesetzter mir spätestens 4 Wochen nach Abgabe des Urlaubzettels, eine Absage erteilen muß,sonst gilt der Urlaub als genehmigt!Sie sollte sich mal mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen um das abzuklären!
Vielleicht sollte Deine Freundin mit ihrem Chef mal sprechen, das Thema vorsichtig angehen und darauf hinweisen, daß etwas gebucht wurde, sie muß ihm ja nicht unbedingt unter die Nase reiben, daß es auf Deinen Namen läuft. Ich denke immer "Fragen kostet nichts". Vielleicht macht sie sich ja zuviele Sorgen.

versucht mit dem Chef zu reden sonst sieht es schlecht aus
aus betrieblichen gründen kann der chef den urlaub streichen, aber ob einarbeitung dazu gehört weiß ich nicht, ein freund mußte seinen urlaub verschieben weil zuviele aufträge zu bewältigen waren, aber das ist bei ihr ja nicht der fall.

Dass sind doch alles nur Vermutungen von dir und deiner Freundin,noch ist der Urlaub nicht gestrichen worden und wird er vermutlich auch nicht,weil es dafür eines triftigen Grundes bedarf.
Ist das im Nachhinein noch möglich? Ich musste vor der Buchung Angaben über den Mitreisenden machen. Name, Adresse usw. Da muss ich nachher mal daheim schauen, ob das auf der Buchung steht!
Ich denke der Hausbesitzer eurer Ferienunterkunft wird es bestimmt machen,redet am besten mal mit ihm.