Hi,
wie ist das eigentlich , wenn ich kündige morgen, haette ich ja 4 wochen kündigunsfrist aber habe gleichzeitig noch anspruch auf 3 wochen urlaub , wann wäre ich dann offiziel aus dem arbeitsverhältnis raus.....?
danke im voraus
Schau mal lieber in Deinen Arbeitsvertrag, ob da nicht vier Wochen zum Monatsende steht. Alles andere wäre sehr ungewöhnlich. In diesem Fall könntest Du frühestens zum 30.06 kündigen. Ansonsten vergiss meinen Einwand.

Ab dem Datum, das Du im Kündigungsschreiben angegeben hast. Während Deines Resturlaubes bist Du noch immer im Arbeitsverhältnis.

Dann wäre Freitag, der 20.6.08 Dein letzter Arbeitstag, eingeschlossen sind die 3 Wochen Urlaub.

Na Du kündigst, nimmst deinen Urlaub und hast evtl. noch Überstunden und wenn Du Glück hast brauchst Du nach dem Du gekündigt hast nicht mehr arbeiten zu gehen.
Manchmal stellen einen die Arbeitgeber auch frei nach einer Kündigung.
Wolpertinger am 23. Mai 2008 15:20 ja genau und heute in 4Wochen wäre dein letzter Arbeitstag....daswarjadieFrage

Hallo, ja das geht, wenn dir noch Urlaubstage zustehen. Mein Freund hatte auch seine Arbeit gekündigt und hatte sich dann rest Urlaub genommen. So war er auch raus.
wenn du glück hast, stellt dich der arbeitgeber, für die eine wochen, in der du keinen Urlaub mehr hast, frei ansonsten 100% korrekt, 4 Wochen!

Ups, ....das sehe ich aber ein wenig anders. Eigentlich gilt die Kündigung erst zum Ende des Monats. Erst dann tritt der 4-wöchige Kündigungsschutz in Kraft. Dein Urlaubsanspruch errechnet sich aus dem Resturlaub von 2007 und je 2,5 Tagen pro Monat von 2008. Entgültig verlassen würdest du die Arbeitsstätte also Ende Juni 2008.
bitmap am 23. Mai 2008 15:44 Wieso zum Ende des Monats? Wenn nicht ''zum Monatsende'' vereinbart ist, dann sind 4 Wochen 4 Wochen. Und aus 2007 ist an Urlaub nichts mehr. Der ist ab 01.04. des Folgejahres verfallen (falls es nicht zufällig eine andere arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt). Und wie kommst du auf 2,5 Tage Urlaub pro Monat?
Und mit Kündigungsschutz hat Kündigungsfrist auch nichts zu tun.
Paintybear is back am 23. Mai 2008 15:54 Es muss nicht unbedingt "zum Monatsende" vereinbart sein, da diese Regelung in vielen Tarifverträgen verankert ist. So kann das Arbeitsverhältnist im ungünstigsten Fall auch noch mal 2 Monate dauern, wenn du am 1. des Monats kündigst. Zum Thema Urlaub gibt es verschiedene Regelungen. Oft muss der Resturlaub vom Vorjahr bis zum 31.03. verbraucht werden. Das gilt aber nicht überall. Im Handwerk kommt es oft genug vor, dass der Urlaub dann nicht verfällt. 2,5 Tage/Monat errechnen sich logischerweise aus einem Gesamtanspruch von 30 Tagen/Jahr. Das ist in Deutschland der allgemeine Urlaubsanspruch.
bitmap am 23. Mai 2008 16:04 ''Gesamtanspruch von 30 Tagen/Jahr. Das ist in Deutschland der allgemeine Urlaubsanspruch.''
Nö. Der gesetzliche Mindestanspruch sind 24 Werktage. Das sind umgerechnet 4 Wochen. Alles was mehr ist, basiert auf vertraglichen/tarifvertraglichen Regelungen.
Selbst wenn ''zum Monatsende'' vereinbart wäre, dann wäre eine Kündigung am 1. des Monats bei 4 Wochen Kündigungsfrist noch zum Monatsende möglich (außer im Monat Februar in den Nicht-Schaltjahren).
Paintybear is back am 23. Mai 2008 19:22
bitmap am 23. Mai 2008 19:53 Na und? Was soll mir diese - nicht represäntative - Umfrage sagen?
Paintybear is back am 24. Mai 2008 01:39 ......natürlich gar nichts! Ist ja nicht repräsentativ (...richtig geschrieben). Mir fällt auf, du hast nicht mit abgestimmt. Aber ist auch nicht von Nöten, da du dich ja schon auf exakt 24 Tagen festgelegt hast. In den 6 Tagen, die ich mehr habe, werde ich mich dann mal erkundigen, wie das mit Urlaub bei Kündigung (auch im Schaltjahr) so ist....
die beste antwort....kurz, aber reich an informationen :)
In der Kürze ... :-)
@ErdemHsari Das mit dem Urlaub vergaß ich schlicht. Da kannste natürlich nicht einfach wegbleiben. Den musste dann schon gleich mit beantragen.