gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Urlaub bei Kündigung

gefragt von ErdemHsari am 23.05.2008 um 15:16 Uhr

Hi,

wie ist das eigentlich , wenn ich kündige morgen, haette ich ja 4 wochen kündigunsfrist aber habe gleichzeitig noch anspruch auf 3 wochen urlaub , wann wäre ich dann offiziel aus dem arbeitsverhältnis raus.....?

danke im voraus


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeit (3481)
Urlaub (3158)
kuendigung (663)
ähnliche Fragen

Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. Mai 2008 15:19
2x
Thumb_up

In 4 Wochen ist Schluss.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 23. Mai 2008 15:22

die beste antwort....kurz, aber reich an informationen :)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Mai 2008 15:25

In der Kürze ... :-)

@ErdemHsari Das mit dem Urlaub vergaß ich schlicht. Da kannste natürlich nicht einfach wegbleiben. Den musste dann schon gleich mit beantragen.


anonym
beantwortet von dolabella am 23. Mai 2008 15:25
1x
Thumb_up

Schau mal lieber in Deinen Arbeitsvertrag, ob da nicht vier Wochen zum Monatsende steht. Alles andere wäre sehr ungewöhnlich. In diesem Fall könntest Du frühestens zum 30.06 kündigen. Ansonsten vergiss meinen Einwand.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 23. Mai 2008 15:18
0x
Thumb_up

Ab dem Datum, das Du im Kündigungsschreiben angegeben hast. Während Deines Resturlaubes bist Du noch immer im Arbeitsverhältnis.


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 23. Mai 2008 15:19
0x
Thumb_up

Dann wäre Freitag, der 20.6.08 Dein letzter Arbeitstag, eingeschlossen sind die 3 Wochen Urlaub.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4small Cr♪tter am 23. Mai 2008 15:19

bzw. 4 Wochen Urlaub, habe mich vertippt.

Dann bräuchtest Du überhaupt nicht mehr an Deinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Mai 2008 15:21

Nö, 3 Wochen Urlaub war schon richtig.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 23. Mai 2008 15:19
0x
Thumb_up

Na Du kündigst, nimmst deinen Urlaub und hast evtl. noch Überstunden und wenn Du Glück hast brauchst Du nach dem Du gekündigt hast nicht mehr arbeiten zu gehen.

Manchmal stellen einen die Arbeitgeber auch frei nach einer Kündigung.




Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 23. Mai 2008 15:20

ja genau und heute in 4Wochen wäre dein letzter Arbeitstag....daswarjadieFrage


sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 23. Mai 2008 15:19
0x
Thumb_up

Hallo, ja das geht, wenn dir noch Urlaubstage zustehen. Mein Freund hatte auch seine Arbeit gekündigt und hatte sich dann rest Urlaub genommen. So war er auch raus.


anonym
beantwortet von gutefrageadpepper am 23. Mai 2008 15:27
0x
Thumb_up

wenn du glück hast, stellt dich der arbeitgeber, für die eine wochen, in der du keinen Urlaub mehr hast, frei ansonsten 100% korrekt, 4 Wochen!


Paintybear is back
beantwortet von Paintybear is back am 23. Mai 2008 15:30
0x
Thumb_up

Ups, ....das sehe ich aber ein wenig anders. Eigentlich gilt die Kündigung erst zum Ende des Monats. Erst dann tritt der 4-wöchige Kündigungsschutz in Kraft. Dein Urlaubsanspruch errechnet sich aus dem Resturlaub von 2007 und je 2,5 Tagen pro Monat von 2008. Entgültig verlassen würdest du die Arbeitsstätte also Ende Juni 2008.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Mai 2008 15:44

Wieso zum Ende des Monats? Wenn nicht ''zum Monatsende'' vereinbart ist, dann sind 4 Wochen 4 Wochen. Und aus 2007 ist an Urlaub nichts mehr. Der ist ab 01.04. des Folgejahres verfallen (falls es nicht zufällig eine andere arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt). Und wie kommst du auf 2,5 Tage Urlaub pro Monat?

Und mit Kündigungsschutz hat Kündigungsfrist auch nichts zu tun.

Kommentar von 142ad29980d2fd0956263f0b79f775eesmall Paintybear is back am 23. Mai 2008 15:54

Es muss nicht unbedingt "zum Monatsende" vereinbart sein, da diese Regelung in vielen Tarifverträgen verankert ist. So kann das Arbeitsverhältnist im ungünstigsten Fall auch noch mal 2 Monate dauern, wenn du am 1. des Monats kündigst. Zum Thema Urlaub gibt es verschiedene Regelungen. Oft muss der Resturlaub vom Vorjahr bis zum 31.03. verbraucht werden. Das gilt aber nicht überall. Im Handwerk kommt es oft genug vor, dass der Urlaub dann nicht verfällt. 2,5 Tage/Monat errechnen sich logischerweise aus einem Gesamtanspruch von 30 Tagen/Jahr. Das ist in Deutschland der allgemeine Urlaubsanspruch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Mai 2008 16:04

''Gesamtanspruch von 30 Tagen/Jahr. Das ist in Deutschland der allgemeine Urlaubsanspruch.''

Nö. Der gesetzliche Mindestanspruch sind 24 Werktage. Das sind umgerechnet 4 Wochen. Alles was mehr ist, basiert auf vertraglichen/tarifvertraglichen Regelungen.

Selbst wenn ''zum Monatsende'' vereinbart wäre, dann wäre eine Kündigung am 1. des Monats bei 4 Wochen Kündigungsfrist noch zum Monatsende möglich (außer im Monat Februar in den Nicht-Schaltjahren).

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Mai 2008 19:53

Na und? Was soll mir diese - nicht represäntative - Umfrage sagen?

Kommentar von 142ad29980d2fd0956263f0b79f775eesmall Paintybear is back am 24. Mai 2008 01:39

......natürlich gar nichts! Ist ja nicht repräsentativ (...richtig geschrieben). Mir fällt auf, du hast nicht mit abgestimmt. Aber ist auch nicht von Nöten, da du dich ja schon auf exakt 24 Tagen festgelegt hast. In den 6 Tagen, die ich mehr habe, werde ich mich dann mal erkundigen, wie das mit Urlaub bei Kündigung (auch im Schaltjahr) so ist....


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Urlaubsgeld nach fristloser Kündigung?

    arbeitskündigung rechtskräftig?

    Wieviel Urlaubsanspruch bei Kündigung?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    kann ich urlaub geld bekommen

    Kann man im Minijob auf den Urlaub bestehen?

    Verfällt Urlaub in der Elternzeit?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.