Urlaub - Wie viele Tage muss man mindestens am Stück nehmen?
Hallo, Also im BUrlG steht ja drin, dass man mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr hat, und davon 2 Wochen zusammenhängend gewährt werden müssen. Das ist natürlich zum Schutz des Arbeitnehmers, damit dieser auch einmal in Urlaub fahren kann etc. Wenn ich persönlich, aber lieber immer wenig Urlaub am Stück nehmen möchte (sagen wir 2 Tage), Kann der Arbeitgeber mir das verbieten? Und wenn ja in wiefern? Also kann er sagen, dass immer mindestens 5 tage am Stück genommen werden müssen. Oder darf er nur darauf bestehen, dass ich einmal die 2 Wochen nehme und den Rest etwas verteile? Klar soll das Erholungsurlaub sein, aber dafür reicht ein langes Wochenende ja meistens auch.
Und da direkt die 2. Frage. Ich arbeite im Kino, das 7 Tage/Woche aufhat. Wenn ich jetzt mit 2 Urlaubstagen zusätzlich das WE frei haben will, muss ich dann immer Fr - Mo Urlaub nehmen, oder geht auch, dass ich sage Sa-Di oder Do-So? Weil WE wird dann ja nicht mitberechnet oder? Wenn es geht auch mit Normen? Weil dazu finde ich nichts.
betsen DAnk im Voraus!
3 Antworten
Der Arbeitgeber kann Dir vorschreiben, dass Du bis zu 2 Wochen am Stück einmal im Jahr freinimmst. Es wird ja immer gerne nach den Rechten gefragt, seltener nach den Pflichten des Arbeitnehmers. Aber jede Medaille hat 2 Seiten und dieses Arbeitnehmer-Recht ist dem Arbeitgeber übergestülpt als "Fürsorgepflicht": Er kann drauf bestehen, dass seine Arbeitnehmer sich einmal im Jahr richtig erholen.
Wie Du Deinen Urlaub zu beantragen hast, hängt nicht von den Öffnungszeiten des Kinos, sondern von Deiner Einteilung zur Arbeit ab. Wenn Du also am Wochenende eingeteilt bist, dann musst Du diese Tage auch als Urlaubstage nehmen. Z.B. Du bist Mo-Mi und Sa-So eingeteilt, dann musst Du z.B. den Freitag nicht freinehmen, aber den Samstag und Sonntag. Du hast im Gegenzug je nachdem, wieviele Tage Du in der Woche arbeitest (5 oder 6) 20 oder 24 Tage Urlaub, so dass 4 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr entstehen. In meinem Beispiel hast Du durch den freien Donnerstag und Freitag dann mit 2 Tagen Urlaub (Sa+So) 4 Tage frei. Genauso also, wie jemand, der Do+Fr freinimmt und durch das Wochenende dann 4 Tage frei hat.
Norm: § 3 Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage Urlaubsanspruch, die Berechnungen sind Richterrecht.
Vielen DAnk für die Antwort. DAs Problem ist mit den Wochenenden, dasss wir wöchentlich andere Schichten bekommen. D.h., dass wir eine Woche z.B. Do Fr arbeiten die nächste Woche Sa Mo MI und die darauf wiedr Sa und So (Minijobber halt). Also wir nie bestimmte Tage frei und andere immer arbeiten müssen. Wenn wir aber jetzt eine Woche nehmenwollen, müssen wir 5 Tage Urlaub nehmen. Nur wenn wir jetzt einmal nur über das WE nehmen wollen mit 2 Tagen Urlaub ist die Frage geht auch Do-So und Sa-Di oder muss zwangsläufig Fr-Mo genommen werden?
Sprich mit Deinem Arbeitgeber.
Am besten und erholsamsten ist es, wenn Du den Urlaub im Stück bekommst.
Das setzt die Einstellung eines Vertreters (Aushilfe) voraus.
Du musst das unbedingt klären, wenn Du keine Klärung begehrst, verfällt der Urlaub des letzten Jahres völlig.
Wohl unnötig, zu sagen, dass solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden sollten, oder?
Ja er ist der Meinung, dass wir alle min. 5 Tage nehmen sollen. War bisher aber nicht die Regel (guter Vorsatz frs neue Jahr ;-)) Wir wollen aber nicht immer 5 Tage am Stück nehmen, sindern 2 und dazu muss es doch irgendwelche Regeln geben. Bzw wenn nichts steht, haben wir dann einfach Pech gehabt, weil er am längeren Hebel sitzt oder hat er Pech gehabt weil nicht normiert ist, dass min. 5 Tage am Stück genommen werden müssen?