Urkundenfälschung - Selbstanzeige?

8 Antworten

Das ist natürlich ein ganz schöner Hammer und Betrug! Trotzdem ist letztendlich dein Vater der Verantwortliche, denn er hat es als echt ausgegeben. Etwas zu kopieren oder es auch für den Privatgebrauch zu verändern ist erstmal nicht strafbar. Du hast es nicht veröffentlicht. Deshalb glaube ich nicht, dass dir was passieren kann. Trotzdem sehe ich es echt als Sauerei an.

Der Versuch der Urkundenfälschung ist strafbar. Allerdings hast Du nur Beihilfe geleistet. Zeugnisse zu fälschen ist nicht lustig, genauso wenig wie diese Urkundenfälschung: 

[Link vom Support entfernt] 

Wenn Du noch nicht strafmündig bist, ist es egal ob Dein Vater Dir anhängt. Sonst Festplatte mit zufallszahlen überschreiben und die Aussage verweigern.

 Ein Hauptschulzeugnis so umzubauen, dass es als ein Abiturzeugnis ausgegeben wird, ist dumm. Da sind zuviele Unterschiede. Das fällt jedem in der Personalabteilung auf.

Von der Selbstanzeige würde ich absehen und den Mund halten. Du hast ein Aussageverweigerungsrecht gegen über den Ermittlungsbehörden, da der Täter Dein Vater ist. 

Von Straftaten, die den Beruf betreffen, würde ich generell die Finger von lassen. Sollte Dein Vater dafür verurteilt werden, ist er einschlägig vorbestraft, so dass er Probleme bekommen wird eine neue Arbeitsstelle zu finden. Das war ziemlich dämlich die Arbeitszeugnisse zu fälschen. 

Natan 35, Einbeck

Auf jeden Fall solltest du dafür sorgen, dass man bei dir keinerlei Beweismittel (Rechner, Vordrucke, Grafiken, Formulare etc.) findet, womit du die gefälschte Urkunde hergestellt hast.

Weiterhin solltest du nichts tun und abwarten, bis du mit dem Tatvorwurf durch eine Ermittlungsbehörde konfrontiert wirst. Schweigen ist hier gold. Eine Selbstanzeige verschlimmert alles, denn Urkundenfälschungen sind absolut keine Kavaliersdelikte und werden auf's schärfste geahndet. Ein Freund hatte damit schon Erfahrungen gemacht und Bahnfahrscheine für den ICE gefälscht. Die haben daraufhin einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt und die ganze Hütte mit der Bundespolizei auf den Kopf gestellt....Auf jeden Fall würde ich dir, sofern du Post bekommst, einen guten Anwalt empfehlen. Schaue mal www.fs-pp.de. Die Kanzlei kenne ich sehr gut und die operieren bundesweit, das sind absolute Top-Anwälte im Bereich der Strafverteidigung.... Viel Erfolg!

ich würd an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen... das ist zu difizil, um dir hier einen Rat zu geben

Also das könnte eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung geben. Das wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 1/2 Jahre geahndet.

Es war eine Straftat und der Tatbestand des Betruges ist leider Fakt.

Ich würde eine Selbstanzeige machen, lieber so die Konsequenzen tragen, welches dann mildernd angerechnet werden könnte. Vielleicht gibt es ja nur eine Bewährungsstrafe.