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Urkundenfälschung

gefragt von grssmaedle am 21.06.2008 um 10:46 Uhr

wie deffiniert man Urkundenfälschung genau? Z. B. normaler Tageskalender in dem unter anderem z. B. eingetragen wird: Herr Müller verstorben. Wünsche Dir einen schönen Urlaub. Usw. Ist das schon eine Urkunde? Wenn darunter ein Name in Druckbuchstaben steht, ist das dann schon Fälschung einer Unterschrift? Wo finde ich aktuelle Gesetzestexte dazu? Lieben Dank für Eure Antworten

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tradaix
beantwortet von tradaix am 21. Juni 2008 11:05
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§ 267 StGB - Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

. 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

. 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

. 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

. 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

§ 127 Ordnungswidrigkeitengesetz/OWiG (Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können)

Kommentar von pickupartist am 5. Juni 2009 13:41

§ 127 Ordnungswidrigkeitengesetz/OWiG (Herstellen oder Verwenden von Sachen, die zur Geld- oder Urkundenfälschung benutzt werden können) Gruß pickupartist http://www.larseggert.de


Calice
beantwortet von Calice am 21. Juni 2008 11:08
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Definition einer Urkunde: Eine Urkunde ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt.

So ein von dir beschriebener Tageskalender ist eine Gedankenerklärung, es lässt sich wohl auch der Aussteller erkennen (wenn man unterstellt, dass nur der Eigentümer Einträge macht), allerdings ist solch ein Kalender nicht zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt. Somit ist es keine Urkunde. Damit kann durch falsche Eintragungen etc. auch keine Urkundenfälschung begangen werden.

Kommentar von grssmaedle am 21. Juni 2008 14:00

Dieser Kalender wird von vielen Personen benutzt um Änderungen usw. mitzuteilen, da man den Gegenschichter so gut wie nicht sieht. Also ist es kein Dokument?


anonym
beantwortet von Lissa am 21. Juni 2008 10:58
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Hier wird erklärt, was eine Urkunde ist:

Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt.

Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z. B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden, bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzliche Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde


anonym
beantwortet von zeborg am 22. Juni 2008 19:30
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schon der Personalausweis ist eine sogenannte Urkundenfälschung, weil dort als Staatsangehörigkeit "Deutsch" steht. wo ist das Land DEUTSCH?

Hier geht es drunter und drüber


anonym
beantwortet von Saarland60 am 21. Juni 2008 11:21
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In diesem Fall - obwohl ich das grundsätzlich verabscheue - empfehle ich den guten Eintrag bei Wikipedia zur "Urkunde". Betreff Urkundenfälschung helfen Dir Gesetzestexte hier aber nicht weiter (tun sie auch nur höchst selten). Eher schon der Schönke/Schröder (Kommentar zum StGB)


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