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urheberrecht foto -swatch-uhr- bei ebay angeblich verletzt

gefragt von hellmi am 31.03.2007 um 18:36 Uhr

habe bei ebay eine swatch-uhr angeboten.der freund meines sohnes hat mir ein foto gespeichert,das ich eingestellt habe.es handelt sich um eine swatch-uhr,die genauso in der original-verpackung war wie meine,nichts weiter drauf zu sehen.die uhr wurde vor 6 wochen verkauft für 33 €.heute kommt von einem anwalt ein schreiben, ich hätte die urheberrechte verletzt und müsste eine unterlassungserkärung unterschreiben, denn angeblich ist das foto von einem anderen e-bay-verkäufer.das honorar des anwaltes wäre bei streitwert von 6000€ dann 550€!!,die ich bezahlen soll.ich habe während der auktion von niemanden eine info erhalten,daß es sich um sein foto handeln soll,somit also keine ahnung.was tun?

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foto x 2.347 urheberrecht x 387 swatch x 7

engelhaar
beantwortet von engelhaar am 31. März 2007 19:36
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Also uns hat mann auf der ebay-University ganz deutlich gesagt nur eigene Fotos zu benutzen ansonnsten kann soetwas passieren. Da kannst Du vermutlich garnichts dagegen tun. Es sollen sich sogar schon Leute darauf spezialisiert haben solche Fotos bei ebay zu suchen, scheint ein lukratives Geschäft zu sein.

Alles Gute wünscht engelhaar!

Kommentar von F50ee36b7dfd293edb2f75882e4518d4smallTigerjan am 31. März 2007 20:16

Es haben sich bereits unglaublich viele Anwälte darauf spezialisiert. Das Geschäft ist feige und gemein, aber es funktioniert! Die Chancen, dagegen anzugehen, sind gering.


ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 31. März 2007 18:57
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Auf dem Bild war lediglich die Uhr der Firma Swatch zu sehen richtig? Keine Personen, fremde Wohnzimmer etc? Dann wurde gegen nichts verstoßen, denn dieses Recht gilt für geistiges bzw. künstlerisches Gut, die als solche erkennbar sein müssen. Ansonsten ist es Gemeingut. Also keine Panik, das ist nur ein fruchtloser Versuch der Einschüchterung, geh da bloss nicht drauf ein.

Kommentar von 0f4870838b57aeeb4d891affa1653114smallluperi am 31. März 2007 19:04

Das ist ja interressant mal zu wissen, ich kopiere mir auch manchmal Fotos von anderen.

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 31. März 2007 19:35

bestenfalls könnte hier die fa swatch etwas dagegen haben

Kommentar von Drachentoeter am 29. Januar 2009 12:57

Ich wäre da vorsichtiger, eigentlich kann man nur dazu raten selbst gemachte Fotos zu nutzen. Ich darf ungefragt die Fotos eines anderen nicht öffentlich nutzen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 31. März 2007 21:13
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Also prinzipiel darf man nie Fotos von anderen für die eigene Auktion verwenden, auch keine Originalfotos vom Hersteller. Heutzutage hat doch jeder ne Digicam. Deshlab verstehe ich nicht warum man es sich immer so einfach macht. Wenn der andere das Foto gemacht hat, kann er das ganz leicht beweisen (Original hat höhere Auflösung, größeren Bildauschnitt, möglicherweise bearbeitet). Was micht stutzig mach ist der hohe Streitwert von 6000 Euro. Ich denke nicht daß ein Gericht den Preis für ein eventuelles Amateurfoto so hoch ansetzen wird. Du wirst wohl um einen Schadensersatz nicht herumkommen. Aber die Höe ist eindeutig zu hoch! Bist du sicher daß es überhaupt von einem Anwalt kommt oder sich nur einer dafür ausgibt?

Kommentar von Bruno am 31. März 2007 21:53

Mismid dieses Foto geniesst keinen Schutz. Es gibt keinen unumstoesslichen Beweis fuer den Urheber. Anders verhaelt es sich bei Personen, jedem andern Privatbereich der klar zu identifizieren. Darueber hinaus zaehlt der kuenstlerische Wert. Ein Foto einer Bergspitze aus dem Flugzeug aufgenommenm einmalige Aufnahme, die gehoert urheberrechtlich dem Fotografen. Kopie nur mit Genehmigung. Die Theorie, doch es wird trotzdem viel geklaut, auch fuer Printmedien.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. April 2007 01:15

da bin ich anderer Meinung auch wenn ich kein Jurist bin. Ich denke alle Fotos (ausser einfachen Grafiken) sind urheberrechtlich geschützt. Dabei ist es unerheblich was auf dem Foto zu sehen ist. Ob ich eine Blume, eine Büroklammer oder sonstwas fotografiere. Es gibt Künstler die legen 3 Autoreifen übereinander und verkaufen es als Kunstwerk. Im übrigen kann ich die Aufnahme mit dem Flugzeug und der Bergspitze auch wiederholen, sogar in der gleichen Perspektive. Hier steht übrigens mehr zu dem Thema: http://www.internetrecht-rostock.de/faq-urheberrecht.htm#2ht

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. April 2007 10:49

Wenn jemand aber einen Schadensersatz geltend machen will, muß er erstmal nachweisen, daß ihm überhaupt ein Schaden entstanden ist. Der Schaden, kann nur so hoch sein, wie der Preis den er von dir hätte verlangen können wenn du das Foto von ihm zur Verfügung gestellt bekommen hättest. Selbst bei Profis, kosten einfache Fotos selten mehr als 150 Euro. Bei ebay ist es so, daß derjenige ja eine gleiche Auktion zur ungefär selben Zeit einstellt und du dir dann einen Vorteil verschaffst in dem du dessen Bild klaust und ihm dadurch auch Konkurenz zu seiner Auktion machst. Erfahrungsgemäß gehen nämlich Auktionen ohne Fotos weitaus schlechter als die mit Foto


LottesMa
beantwortet von LottesMa am 31. März 2007 18:40
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Keine halben Sachen, nimm dir sofort einen Anwalt!

Kommentar von hellmi am 31. März 2007 18:44

danke,aber der kostet mich ja auch wieder geld,gibt es denn keine andere möglichkeit? woher weiß ich, daß das nicht nur einer dieser "abzocker-anwälte" ist, die von nichts anderem leben?

Kommentar von 94e68febe02677808e9d51b343b494c9smallLottesMa am 31. März 2007 18:47

Was nützt es dir, wenn du das weißt? Wenn's ein Profi ist, bist du viel Geld los. Klar kostet ein Anwalt Geld, aber denn doch nicht so viel, wie man immer meint. JURISTEN HIER, HALLO???


Computermagic
beantwortet von Computermagic am 31. März 2007 21:53
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ist ja echt zum K o t z e n, wie man in der heutigen Zeit von allen möglichen Leuten abgezockt wird. Kommt noch sowoeit, dass man fürs Abbiegen ne Abmahnung erhält. Hier ist endlich mal die Regierung gefordert, diesem schändlichen Treiben ein Riegel vorzuschieben. Hier suchen Abmahnanwälte geziehlt nach etwaigen Verletzungen unwissender, um sich so ne goldene Nase zu verdienen. P f u i Teufel für diese Typen ..

Kommentar von Bruno am 31. März 2007 22:02

GF ist ein Tropfen auf den heissen Stein, etwas aufzuklaeren. Denn viele sind sehr verunsichert wenn sie solchen Anwaltschrieb in der Post.


anonym
beantwortet von Bruno am 31. März 2007 20:47
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swatch hat ihren Firmensitz in der Schweiz. Setze Dich mit der ihrer Rechtsabteilung in Verbindung. Schildere was passiert ist, bitte um Stelungnahme. Nenne auch Name und Adresse des klagenden Anwalt.
Ich gehe mit ArianeHD einig. Wenn keine Persoenlickeitsverletzung, dann geht es um swatch, deren Rechte und Interessen.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 31. März 2007 19:52
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Wichtig ist, dass Du in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist die Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksendet, weil sonst auch noch Gerichtskosten dazu kommen.

Bei der Rücksendung musst Du natürlich Deinen Vorbehalt bezüglich der finanziellen Forderung anmelden - und dann ab zum Anwalt!

Kommentar von hellmi am 1. April 2007 20:14

danke, werde mich mal zuerst selber schriftl. "wehren",wenn nicht anders möglich,muss ich zum anwalt.

Kommentar von Drachentoeter am 29. Januar 2009 12:58

Geh lieber gleich zum Anwalt, in diesem Bereich kann jeder Fehler richtig Geld kosten


kalle39
beantwortet von kalle39 am 2. April 2007 10:47
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Das ist richtig blöd gelaufen und leider auch schon öfters vorgekommen. Am Besten auf eine gütliche Einigung dränegn und einen Anwalt nehmen.


anonym
beantwortet von ChrisMa am 7. August 2008 22:49
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Ist zwar etwas spät, aber:

Wenn so eine Abmahnung kommt, einfach mal einen auf so etwas spezialisierten Anwalt in Deiner Stadt anrufen. Und mit dem mal über die Kosten reden. Schadet ja nix, wenn ein Anwalt mal die Sache anguckt.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist und der Streitwert auch, zahlst Du hat nochmal eine Beratungegebühr (und weißt dann Bescheid).

Oder die Abmahnung ist unberechtigt. Dann wehrt Dein Anwalt die Abmahnung ab und Du erhälst die Abmahnkosten vom Gegner erstattet.


anonym
beantwortet von sandraneurohr am 23. Januar 2008 16:17
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Hallo hellmi,

da ich mich im Moment in der gleichen Situation befinde wie du damals, hätte ich noch einige Fragen an dich. Wie ging die Sache damals aus, hast du bezahlt, kam eine Schadenersatzklage hinterher, kannst du dich noch erinneren, wer das war? Ich würde mich riesig über eine Antwort von dir freuen, denn ich bin echt ratlos, was ich denn machen soll. Vielen Dank schon mal im voraus und liebe Grüsse Sandra Neurohr sandraneurohr@aol.com


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