Uralter Aufzug ist ständig defekt

3 Antworten

Du darfst nach Inkenntnissetzung des Vermieters von dem Mangel für den jeweiligen Zeitraum die Bruttomiete um 15% mindern. Das dann immer im Folgemonat von der Miete abziehen. Rückwirkend, insofern zunächst die volle Miete weitergezahlt wurde, auch bis zu 6 Monate rückwirkend, vorausgesetzt, dem Vermieter ist der Mangel nachweisbar bekannt.

Zwingen kannst den Vermieter zur Instandsetzung nicht, er entscheidet über sein Eigentum. Es ist aber dein Recht, die Miete zu mindern und damit den Vermieter indirekt zu zwingen.

Gibt es kein Gesetzt, dass ein Wohnbauunternehmen verpflichtet, einen Aufzug der so verbraucht ist, öfter stecken bleibt bzw. regelmässig über Tage oder Wochen ganz steht, auszutauschen?

Nein, natürlich nicht, es gibt ja auch kein Gesetz, das Dich zwingt, nach 10 Jahren Dein Auto zu verschrotten...

@MosqutoKiller, inwiefern soll ich in dieser Antwort einen Zusammenhang erkennen rsp. was hat ein Auto, das ich nicht vermiete, etwas mit einem Mietobjekt zu tun? Wenn man zu einem Thema nichts zu sagen weiß, sollte man schweigen bzw. hier seine Finger ruhig halten ........

@JuliaYYY

Du könntest Dein Auto ja vermieten, niemand hindert Dich. Und was würdest Du dann sagen, wenn Dir jemand vorschreiben würde, dass Du es verschrotten musst, weil es öfter mal kaputt ist? Wenn das nichts miteinander zu tun hat, was denn dann?

Beim Fahrstuhl gilt genau das gleiche, wie beim Auto auch: Er muss zum TÜV und er muss zusätzlich regelmäßig gewartet werden, und wenn das geschieht, ist auf dieser Seite erst mal alles i.O. ...

Danach gilt Mietrecht, und das besagt, dass Du bei Defekt des Fahrstuhls die Miete angemessen mindern oder den Vertrag kündigen kannst...

Alles ganz genauso wie beim Auto auch, vielleicht kannst Du den Zusammenhang ja jetzt erkennen, und wenn nicht, solltest Du vielleicht lieber Deine Finger ruhig halten, bis Du es verstanden hast...

@MosqitoKiller

Eine Mieterkündigung bedarf keiner Begründung! Mieter dürfen immer kündigen, wenn es ihnen beliebt.

@albatros

Aber nicht fristlos, und das wäre hier mit entsprechender Begründung und vorheriger Abmahnung je nach Umständen durchaus möglich. Kommt natürlich auf die Zumutbarkeit des Treppensteigens und die Häufigkeit der Ausfälle an...

Also eine Pflicht einen Aufzug einzubauen gibt es nicht. Aber solange es noch einen gibt und du dafür Geld bezahlst, hast du natürlich auch ein Recht darauf ihn zu nutzen. Ist das nicht möglich, kannst du über eine Mietminderung nachdenken. Würde mich da mal mit dem Mieterverein in Kontakt setzen.

Hallo Tengen, danke für Deine Antwort. Fakt ist doch, ich hätte niemals die Wohnung angemietet, hätte ich gewusst wie oft die Aufzugsanlage nicht nutzbar ist. Insofern erfüllt der Vermieter einen wesentlichen Vertragsteil - zumindest zu großen Teilen - nicht. Es kann doch einfach nicht sein, dass ich erst einen Juristen bemühen muss. Klar, ich kann mir eine neue Bleibe suchen, doch die Wohnung an sich ist sehr hübsch und hat zudem einen relativ großen Balkon. Warum soll ich meinen vertraglichen Verpflichtungen regelmässig nachkommen und der Vermieter nicht? Ich sehe hier eine Gesetzeslücke. Werde wohl Mitglied im hiesigen Mieterverein werden müssen, denn gegen eine Pauschale gibts dort keine Beratung, nur für Mitglieder.

@JuliaYYY

Fakt ist doch, ich hätte niemals die Wohnung angemietet, hätte ich gewusst wie oft die Aufzugsanlage nicht nutzbar ist. Insofern erfüllt der Vermieter einen wesentlichen Vertragsteil - zumindest zu großen Teilen - nicht

... und genau das gibt Dir das Recht, den Vertrag - ggf. außerordentlich - zu kündigen, das ist die regelmäßige Rechtsfolge bei Verletzung einer Nebenpflicht aus einem Vertrag...

Wobei "in großen Teilen" weit übertrieben ist, Du hast ja eine Wohnung gemietet, nicht einen Fahrstuhl. Ein Gericht würde hier eine Minderung von 5-10 % zugestehen, das ist der Anteil des Fahrstuhls am gesamten Vertrag...

@MosqitoKiller

Gebe da Mosquito recht. "ein wesentlicher Vertragsteil" ist es wohl nicht unbedingt solange du 2 gesunde Beine hast.

Aber Mietminderung steht dir zu.