Frage von Frittenfee 30.12.2012

Unzumutbare Arbeit -> ALG2-Sperre?

  • Antwort von stelari 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Eine EGV kann man so einfach blockieren, dass dies nicht einmal das JC bemerkt und es dann zunächst keine Sanktionsmöglichkeit gibt für das JC - Infos dazu bei mir!

    Zunächst gilt - auch für die Zuhälterbude gilt das ArbZG, heißt für dich... nach spätestens 8 Stunden zzgl Pause ist Schluss mit Lustig - ob da einer Zustimmt oder nicht ist irrelevant, es ist schlicht Gesetz!

    Von meiner Chefin hieß es, dass das mit meiner Ansprechperson von der Zeitarbeitsfirma abgesprochen sei.

    das ist nicht deine Chefin, das ist dein weisungsbefugter Freier - ich würde mal ganz frech nachfragen, warum du als Betroffener als letztes davon erfährst?

    Leider ist es so, dass die vertragliche Arbeitszeit als Mindestarbeitszeit anzusehen ist, da sich die eigentliche Arbeitszeit nach dem Entleihbetrieb richtet - was so auch im Tarifvertrag steht.

    Ich würde der Tante von der Zuhäterbude eiskalt das Messer auf die Brust setzen - entweder max 6 am Tag (als guten Willen) oder Anmeldung als Vollzeit bei voller Zahlung der Stunden und nix auf das Zeitkonto - denn bezahlt werden nur die 5 Stunden am Tag, der Rest versickert auf dem Stundenkonto. Wenn man einer ZAF informiert und bestimmt gegenüber tritt, dann fliegt man meist... und schon bist das Problem mit dem JC wieder los! Mache Dienst nach Vorschrift und nach Maßgabe des Arbeitsschutzes ect pp - lass dir zeit übereile nicht um etwa müde nach Hause zu kommen.

    bestehe darauf, dass zukünftig eine Ausweitung der vertraglich vereinbarten Stunden um mehr als 1 Stunde täglich grundsätzlich nur noch nach vorheriger Information und deiner Zustimmung geleistet werden - damit liegt auch keine Arbeitsverweigerung vor oder sonst was, was man die anlasten könnte. Dem JC sagst du, dass der Betrieb überprüft gehört auf fachliche Eignung der Arbeitnehmerüberlassung wegen erheblichen Missbrauch und Sozialbetrug - auch dem JC gegenüber oder es ergeht Anzeige wegen Zwangsarbeit und Beschwerde bei der Regionaldirektion der BA (Bußgeld bis 15.000€)

  • Antwort von Kleintier 31.12.2012

    Hallo Frittenfee,

    habe ich das richtig verstanden:

    In dem Betrieb wo du als Zeitarbeiterin eingesetzt bist, arbeiten u.a. polnische, russische und türkische Zeitarbeiter regelmäßig 11 Stunden am Tag? Sind die 11 Stunden täglich reine Arbeitszeit, also abzüglich der Pause(n)?

    Wenn ja, dann ist das eine ganz große Sauerei und ein Fall für die Regionaldirektion, der Presse und einer seriösen Gewerkschaften.

    Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit bei Deinen Kollegen?

    Hier mal etwas Rechtliches zur täglichen Arbeitszeit: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitszeit.html#tocite...

    Was Du machen könntest (so würde ich an Deiner Stelle handeln - aus Erfahrung):

    1. Notiere sicherheitshalber die Namen und Handynummern Deiner Zeitarbeit-Kollegen.

    2. Manche Jobcenter-Sachbearbeiter arbeiten sehr eng mit den Zeitarbeitsfirmen zusammen. (So in etwa nach dem Motto: Nach Feierabend noch kurz zur ZAF, um dort "ein paar Dinge" zu erledigen...) Außerdem handeln die in meinen Augen meistens rechtswidrig. Deshalb: Zuerst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informieren! Teile denen alles so mit, wie Du es hier geschrieben hast - nur zusätzlich mit Nennung der beteiligten Zeitarbeitsfirma und des Kundenbetriebs. Schreibe auch, dass Du Angst vor einer ALG2-Sanktion hast. Bitte um Benachrichtigung über die einzelnen Schritte, weil Du in Erwägung ziehst, "andere Stellen" zu informieren. Ein Link zum BMAS-Kontaktformular gebe ich Dir im folgenden Kommentar. Das BMAS wird Dein Anliegen auf jeden Fall bearbeiten. Voraussichtlich wird alles an das Landesarbeitsamt weitergeleitet und von dort bekommst Du einen Ansprechpartner und weitere Infos.

    3. Informiere umgehend schriftlich(!!!) Deine ZAF, dass von Dir verlangt wird, mehr als 10 Stunden am Tag zu arbeiten.

    4. Halte Dich ab sofort an das Arbeitszeitgesetz und lege die Arbeit nach spätestens 10 Stunden reine Arbeitszeit (also ohne Pause) nieder. Wenn nicht, droht Dir eine Abmahnung seitens der Zeitarbeitsfirma. Lügen ist Geschäftsgrundlage der Zeitarbeitsbranche. Deshalb verlasse Dich nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen!

    5. Gerade Mitbürger mit sehr schlechten Deutschkenntnissen werden von den Zeitarbeitsfirmen regelrecht abgezockt, nicht selten in rechtswidriger Weise. Deshalb bitte ich Dich: Informiere zum passenden Zeitpunkt eine Gewerkschaft und ein soziales Pressportal, damit alles an die Öffentlichkeit kommt. Ich glaube, die FAU hat guten Kontakt zu einer polnischen Gewerkschaft. Die setzen sich vielleicht am besten für Deine Kollegen ein.

  • Antwort von ralosaviv 30.12.2012

    Da hier ganz offensichtlich nur Halsabschneider am Werk sind und die Fallmanager bei der Arbeitsagentur leider auch häufig einen gewissen Spielraum haben "Zumutbarkeit" zu interpretieren, gebe ich an dieser Stelle einen Rat, mit dem ich normalerweise seeeeehr zurückhaltend bin: Geh zum Arzt und lass dich krankschreiben. Das ist beim Arbeitgeber Zeitarbeit so gut wie eine Garantie für eine Kündigung. Dann folgt auch keine Sperre.

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