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Unzufrieden mit Anwalt. Rücknahme der Vollmacht

gefragt von jason808jason808 am 30.03.2009 um 16:27 Uhr

Hallo, kurzes Vorwort: Ich wollte mich in einer Sozial rechtlichen Angelegenheit beraten lassen und habe einen Anwalt aufgesucht (Übers Internet). Vorher habe ich mir einen Beratungsbeihilfe Schein beim Amtsgericht aushändigen lassen da ich momentan in einer Umschulung bin und Hartz IV bekomme. Bei dem Anwalt wurde ich dermassen schnell abgefertigt und auch nicht gerade mit Freundlichkeit überschüttet. Als ich die Anwaltskanzlei verlassen habe fragte ich mich erstmal was es den überhaupt gebracht hat! Eine Vollmacht habe ich LEIDER unterschrieben aber was genau der Anwalt jetzt vorhatte stand für mich nicht genau fest! Also habe ich keine Stunde später dort angerufen mit der Bitte das ich die Vollmacht zurückziehen möchte. Der Anwalt stellte sich direkt quer und wurde auch noch richtig frech. Dann habe ich ich Ihn erklärt habe das ich unzufrieden bin mit der "Beratung" (In meinen Augen gab es nämlich keine.. Fragen zu einem Paragraphen wurden nicht mal beantwortet, aber das der Beratungsschein nicht sein Liebling ist habe ich deutlich erfahren). Angeblich war er auch schon dabei ein "Schreiben" aufzusetzen als ich Ihn angerufen habe. >> Die vollmacht will er nicht rausrücken! Was soll ich tun in so einer Situation? <<

Ich fühl mich regelrecht verarscht von dem Anwalt u


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anonym
beantwortet von federweiss am 30. März 2009 16:30
3x
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Geh zur Rechtsanwaltskammer. Und zur Not musst du dir einen neuen Anwalt nehmen. In jedem Fall sofort die Vollmacht schriftlich widerrufen.

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 30. März 2009 16:35

Der hat ja zu allem übel auch noch den Beratungsschein! :(

Kommentar von Pohliboy am 9. August 2009 13:14

Du solltest zunächst zur anwaltskammer und gegen ihn klagen! dann suche dir einen neuen anwalt das kannst du hier machen http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg noch!


anonym
beantwortet von anjanni am 30. März 2009 16:29
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Ich verstehe Dein Problem. Vor allem, wenn man noch nicht so oft mit einem Anwalt zu tun hatte, sollte der sich eigentlich ein bißchen Zeit nehmen und die Problematik und das Vorgehen erklären. Aber leider gibt es viel zu viele Anwälte, die nicht richtig zuhören. Das hat noch nicht mal was mit dem Beratungsschein zu tun.

Erkundige Dich doch beim Amtsgericht (wo Du den Beratungsschein her hast), wie Du Dich jetzt am besten verhalten kannst!


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 30. März 2009 16:29
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Schriftlich:

Hiermit widerrufe ich die Ihnen erteilte Vollmacht.

Ja und dann der Vorschlag von Anjani beim Amtsgericht nachfragen.

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 30. März 2009 16:32

Reicht das einfache Schreiben in den Briefkasten zu werfen oder sollte man das mit einem Zeugen übergeben oder per Einschreiben?

Kommentar von anjanni am 30. März 2009 16:33

Am besten vom nächsten Anwalt hinschicken lassen - denn ohne kommst Du ja doch nicht aus.

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 30. März 2009 16:40

Selbst wenn er den Brief schon diktiert gehabt hätte, vor deinem mündlichen Widerruf, bei der Post war das Schreiben noch nicht.

Wenn du die Möglichkeit hast, kannst du den Widerruf direkt persönlich mit Quittung in die Kanzlei bringen.

Nur einwerfen würde ich nicht. Dann noch eher per Einschreiben durch die Post. Dauert aber vielleicht zu lange.

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 30. März 2009 16:53

Danke! Das werde ich mal versuchen! Auf die Idee mir das Quittieren zu lassen bin ich noch nicht gekommen ^^

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 31. März 2009 15:40

Ich habe heute die Vollmacht Widerrufen mit den Worten "Hiermit widerrufe ich die Ihnen erteilte Vollmacht." und mir den Empfang unten von der Sekretärin bestätigen lassen. Ich hoffe das reicht!! Jedenfalls hab ich was in der Hand :)


bln65
beantwortet von bln65 am 30. März 2009 16:28
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