Unzufrieden im Nebenjob. Kann ich kündigen?
Hallo ihr lieben... Ich stecke irgendwie fest.. Seit zwei Monaten habe ich einen Nebenjob. Am Anfang war es noch cool.. Ich musste 30 einarbeitungsstunden hinlegen, bekam aber nur 20... Danach sollte ich direkt allein arbeiten. Das ich mich unsicher fühlte war meiner Chefin egal... Der Vertrag war unterschrieben und ich sollte ran. Das tat ich. Einiges lief schief, ich musste viel telefonieren, viel stornieren und machte viel Stress. Unterlagen füllte ich nicht vollständig aus, Maschinen bediente ich falsch (da man mir das während der Einarbeitung nicht zeigte) und meine Chefin war genervt. Zwischendurch war ich eine Woche krank geschrieben was sie ebenfalls ankotzte. Die Kopie vom Vertrag hab ich bis heute nicht, ich hab im ersten Monat so viele Überstunden schieben müssen und bin so oft eingesprungen dass ich statt 450€ über 600€ gekommen bin. Geld hab ich noch keins... Außerdem schickt meine Chefin mich wie sie will in einen anderen Laden zum arbeiten der 1 Stunde Fahrtzeit von meinem Zuhause entfernt ist. Sprit muss ich selber zahlen... Teilweise werden mir Überstunden gar nicht berechnet. Kurz zusammengefasst: - unbezahlte Überstunden - kein Vertrag seit fast 2 Monaten - keine vollständige Einarbeitung (bis heute!!!) - Geld das ich nicht bekommen werde
Ich weiß noch aus dem Kopf dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe... Jetzt ist die Frage ob die Gründe ausreichen? Ich werde eingeteilt wie ich gebraucht werde, wenn ich nicht kann ist man angepisst auf mich. Die Tatsache dass ich jetzt ein mal Vertretung wollte wurde nicht ernst genommen, ich müsste das doch wohl noch schaffen...
Also im Ernst jetzt, ich werde ausgebeutet und bin unzufrieden! Ich könnte heulen...
Kann mir jemand helfen? Komm ich da wieder raus?
6 Antworten
Nach 2 monaten kein geld dan will sie dich nicht bezhalen und deswegen hast du auch keinen kopie vom vertrag du hast genug gründe für eine fristlose kündoegung den bis jetzt arbeits dudort schwartz und du machst dich strafbar asuch mus sie deine überstunden bezahlen und aknn sie nicht wegfallen laassen, an deiner stelle würde ich auch den zoll anonym informieren den nach 4 spätestnesn anch 6 wochen hat man sein geld.Deingeld kanst du einarbeiten den du warst in sovielen läden dase simmer jemandenn gibt der das bestätiegen kann.Würde sofort einen anwalt oder die gewerkschaft einschlaten und mit deren hielfe so kündiegen das du keine sperzeit beim amt bekomst.
du hast genug gründe für eine fristlose kündoegung
Nein! Welche sollten das denn sein??
den bis jetzt arbeits dudort schwartz und du machst dich strafbar
Das ist Unsinn!
"Schwarzarbeit" hat nichts damit zu tun, dass (noch) kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder noch kein Geld gezahlt oder eine Abrechnung ausgehändigt wurde.
so kündiegen das du keine sperzeit beim amt bekomst
Da es sich bei dem Nebenjob (neben dem Hauptjob) außerdem um einen Minijob (450 €) handelt, besteht aus diesem Arbeitsverhältnis kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, somit gibt es auch keine Sperre bei einer Eigenkündigung.
Rechtschreibung: Stimmt zwar, aber daraus darf man - unter Umständen (wenn es nicht die oft gebrauchte Ausrede "Handy" sein sollte) - keinen Vorwurf machen (Legasthenie).
Aus diesem Grund tue ich das normalerweise auch nicht. Aber der Text oben zeigt eben keine Lese-Rechtschreibschwäche sondern das gedankenlose Hinrotzen einer Antwort, deren inhaltliche Qualität sich in der äusseren Erscheinungsform widerspiegelt.
Okay, für mich aber fast unvorstellbar, selbst "hingerotzt" so chaotisch zu schreiben, was Interpunktion, Orthographie und Sinn/Inhalt betrifft - und das bei solch einem geschichtsträchtigen Namen!
Seit wann Mus man monatelang ohne Lohn arbeiten nennt mal das Gesetz den das gibt es nicht .Das selbe gilt für die Überstunden die müssen immer vergütet werden egal ob mit Urlaub oder Geld.Sonst ist das eine Ausbeute außer im außer im Staats dienst ist das immer so.!
Seit wann Mus man monatelang ohne Lohn arbeiten nennt mal das Gesetz den das gibt es nicht .
Das hat auch keiner behauptet.
Selbstverständlich muss man nicht "monatelang" ohne Geld arbeiten. Um aber fristlos deswegen kündigen zu können, muss ein erheblicher Teil des Lohns (oder der ganze Lohn) mehrere Male verspätet oder nicht gezahlt und der Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer deswegen mit der Androhung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Kündigung) abgemahnt worden sein.
Erst dann, wenn diese Abmahnung erfolglos war, kann der Arbeitnehmer problemlos - und ohne Sanktionen bei Arbeitslosigkeit befürchten zu müssen - fristlos kündigen.
Daneben macht sich der Arbeitgeber in solchen Fällen schadenersatzpflichtig.
Das selbe gilt für die Überstunden die müssen immer vergütet werden egal ob mit Urlaub oder Geld.
Das stimmt nur bedingt!
Überstunden müssen nicht vergütet werden, wenn
> der Arbeitnehmer sie freiwillig gegen den Willen des Arbeitgebers oder ohne dessen Kenntnis leistet,
> in einem definierten zumutbaren Rahmen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit von Arbeitszeit und Entgelt eine pauschale Abgeltung mit dem zustehenden Entgelt vereinbart worden ist und
> wenn das Entgelt des Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt (zurzeit 6.200 €/mtl. West, 5.400 €/mtl. Ost).
Du befindest Dich vermutlich noch in der Probezeit? Dann kannst Du ohne Angabe von Gründen kündigen. Oder auch so:
http://www.vorlage-formulare.com/vorlage-arbeit/vorlage-fristloses-kundigungsschreiben/
Was aber nicht bedeutet, dass Du den Dir zustehenden Lohn trotzdem einfordern kannst und solltest. Schwierig wird sich wahrscheinlich der Nachweis der einzelnen Stunden gestalten.
Natürlich kannst du kündigen, besonders wenn ein triftiger Grund vorliegt. Einfach schriftliche Kündigung mit Begründung einreichen, am besten über die Post abwickeln (damit die Firma nicht behaupten kann sie wurde nicht standesgemäß in Kenntnis gesetzt) am besten als Einschreiben mit Rückschein versenden. Und das war's schon ...
Du musst keine Gründe nennen oder sagst einfach das du kein Geld bekommen hast
Kündigen kannst du auf jeden Fall
Ob Du eine Kopie hast oder nicht, der Vertrag besteht und muss auch erfüllt werden. Aber von beiden Seiten. Das bedeutet vermutlich, dass da drin steht, wie viel und wo Du arbeitest, und wie Dein Lohn gezahlt wird.
Natürlich kannst Du kündigen, vertraggemäß in 2 Wochen. Für eine fristlose Kündigung liegen wohl (noch) keine Gründe vor. Schau da:
http://meine-kuendigung.de/fristlose-kuendigung-arbeitnehmer/
Mal abgesehen von der grausigen Rechtschreibung ist das auch noch inhaltlich völliger Quark.