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Unvollständiges Unfallprotokoll - Wie groß ist die Chance auf einen Prozess?

gefragt von BullikowskiBullikowski am 12.05.2008 um 19:55 Uhr

Hatte letztens einen Unfall mit einem Auto, welches mir in die Seite gefahren ist. Leider haben wir anstelle die Hilfe der Polizei in Anspruch zu nehmen, ein Unfallprotokoll erstellt, und dieses dann auch noch fehlerhaft. Denn wir haben versäumt, uns von dem Unfallverursacher seinen Hergang bestätigen zu lassen. Habe gehört, dass er nun alle Möglichkeiten hat sich aus seiner Schuld zu reden, indem er versuchen könnte, mir eine Mitschuld anzudrehen. Wie seht ihr das, wird mir das noch mehr Probleme bereiten?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. Mai 2008 20:03
2x
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zu einem Prozess kann es ja nur kommen, wenn ihr euch nicht gütlich einigt und eine Partei eine Klageerhebenung macht....

bis dahin würde ich versuchen eine gütliche Einigung zu suchen und vor allem zu finden


dermischaa
beantwortet von dermischaa am 12. Mai 2008 20:04
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Ich kann deine Frage leider nicht beantworten (nehme an, dass or Gericht würde wohl Aussage gegen Aussage stehen wird) aber vielleicht bietet sich die Möglichkeit, über's Internet oder lokale Zeitungen nach Zeugen zu suchen.


anonym
beantwortet von Szintilator am 12. Mai 2008 20:11
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Nun denke ich mal, die Versicherungen regeln das untereinander! Kontaktiere nochmal Deinen Versicherungsagenten!


anonym
beantwortet von Falschsaenger am 12. Mai 2008 20:15
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Gehe da bitte sicher und lasse dich anwaltlich beraten, denn wenn Du Pech haben solltest und es zum Prozess kommen sollte, dann bist Du bis dahin schon mal gut beraten. Und vielleicht kann man dies auch noch im Vorfeld gütlich klären.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Mai 2008 20:24
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Du wirst ja zumindest sein Kennzeichen haben. Also kontaktierst Du seine Versicherung; notfalls über den Zentralruf der Autoversicherer: http://www.gdv-dl.de/

Dort stellst Du Deine Ansprüche - schriftlich - und harrst der Dinge. Du solltest es aber bald machen.

Wenn die Versicherung nicht zahlen will, brauchst Du allerdings einen Anwalt.

Mach Dir keine zu großen Sorgen wegen dem Unfallprotokoll. Das ist auch wieder nicht SO wichtig. Der Hergang wird im Prozeß ermittelt.

Kommentar von 5df7058b97f13b311b72b8071e27817bsmallBedburdyck am 12. Mai 2008 21:24

Schwierig wird es aber, wenn keine Zeugen vorhanden sind und Aussage gegen Aussage steht!

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 12. Mai 2008 21:31

Das sagt man. Es gibt aber Sachverständigengutachten und Beweisregeln.


Bullikowski
beantwortet von Bullikowski am 13. Mai 2008 21:32
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Vielen Dank für die Antworten, ich bin jedoch ein wenig verunsichert und habe für Morgen einen Termin beim Anwalt. Mal schauen, was dabei rum kommt.


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