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Untervermietung WG Zimmer Vertrag: Was passiert wenn Geräte kaputtgehen (Waschmaschine..)?

gefragt von Limettensaft am 10.05.2009 um 9:46 Uhr

Ich bin Studentin und wohne in einer WG, nun werde ich in kürze mein Zimmer untervermieten. Da ich in der WG sehr viele Geräte habe (Waschmaschine, Kühlschrank...) und diese von den WG Mitgliedern weiter benutzt werden, habe ich etwas Angst, dass in der Zeit, in der ich nicht da bin etwas kaputt gehen könnte. Wie würde man in einem solchen Fall damit umgehen? Kann ich im Vertrag für meinen Untermieter etwas dazu reinschreiben oder sollte ich sogar etwas schriftliches mit allen WG Mitgliedern vereinbaren? Über einen Tipp würde ich mich freuen.

Viele Grüße


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anonym
beantwortet von firepower am 10. Mai 2009 09:48
1x
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Mmmh, so einfach ist das ja nicht. Erstmal ist ja die Frage, wer Eigentümer dieser Dinge sind. Und um, ganz sicher zu gehen, würde ich ganz einfach mit allen Mitbewohnern eine Regelung über eine Hausratversicherung treffen. Bei mehreren Personen sind das doch nur Cent-Beträge.

Kommentar von Limettensaft am 10. Mai 2009 09:54

Danke für die schnelle Antwort :) Eigentümer der meisten Geräte bin ich deshalb mache ich mir etwas Sorgen. Herd & Staubsauger sowie einige Küchengeräte sind von unserer Vermieterin bzw. einer Mitbewohnerin. Ich kenn mich mit einer Hausratsversicherung gar nicht aus. Übernimmt die den Schaden, wenn etwas kaputt geht? Wie viel kostet so etwas? (3 WG Mitbewohner)

Kommentar von firepower am 10. Mai 2009 10:09

Ich würde als Erstes Deine Mitbewohner befragen, wer eine Privathaftpflichtversicherung hat. Würde dann was Schriftliches bezüglich der Haftung zumindest für Deine Geräte aufsetzen. Wenn sich jemand weigert zu unterschreiben, würde ich die Geräte irgendwo unter Verschluss bringen und sie sehen lassen, wie sie klar kommen. Die HAusratversicherung wäre noch eine Option zur Absicherung gegen geplatzte Schläuche, Schäden durch Vandalismus, Überspannung, etc.

Kommentar von Limettensaft am 10. Mai 2009 10:39

Okay, vielen Dank, dann werde ich etwas Schriftliches bezüglich der Haftung formulieren, ich hoffe die anderen können das verstehen...

Kommentar von firepower am 10. Mai 2009 10:42

Das sollte ja verständlich für jeden sein. Leider gibt es Menschen, die nicht zu ihren Fehlern stehen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 10. Mai 2009 09:55
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Wenn dann würde ich etwas mit allen WG Bewohnern schriftlich festhalten und zwar das alle gemeinschaftlicht haften, sonst heißt es nämlich nachher ich war das nicht und dann finde mal denjenigen dem es passiert ist wenn was sein sollte...


hell11
beantwortet von hell11 am 10. Mai 2009 09:57
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Wenn Dir die Geräte gehöhren, dann würde ich eine Nutzungsgebühr nehmen, wenn die Geräte dem Vermieter gehören, so dürfte das im Mietpreis enthalten sein.


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