gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Untertischwassergerät verursacht Wasserschden

gefragt von maitenie am 01.10.2009 um 22:00 Uhr

Das defekte Gerät, dass den Wasserschaden verursacht hat gehört dem Mieter. Wer kommt für den Schaden an Fußböden und Wänden, sowie Trocknungsfirma auf. Wer kennt sich mit der Rechtssprechung aus? Haftet die Gebäudeversicherung des Vermieters, oder die Haftpflicht bzw. Hausrat des Mieters?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Haftpflichtversicherung (623)
Hausratversicherung (229)
Gebäudeversicherung (46)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 1. Oktober 2009 22:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Normal Haftpflicht des Mieters, evtl. Gebäudeversicherung des Vermieters. Beide Versicherungen anfragen. Hausrat des Mieters sicher nicht, da es sich um einen Mietsachschaden handelt.

Kommentar von maitenie am 1. Oktober 2009 22:05

Meine Versicherung meint, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig ist.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 2. Oktober 2009 10:48

Dann lass doch mal die Versicherung streiten.


Weitere gute Antworten


tourero
beantwortet von tourero am 1. Oktober 2009 22:04
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Haftpflicht des Mieters würde ich sagen... Die Hausratversicherung deckt ja nur eigene Schäden ab, aber Schäden am Gebäude: da kann man nur hoffen, du hast eine GUTE Haftpflichtversicherung die nicht auf Fahrlässigkeit plädieren... Und ich hoffe, Du hast das Gerät nicht selber eingebaut (oder bist Installateur)...

Kommentar von maitenie am 1. Oktober 2009 22:10

Nein, das Gerät war schon drin. Also wurde von mir weder eingebaut, noch gekauft. Nun heißt es aber, dass ich im Mietvertrag keine Küche habe....aber es gibt eine! Eben nur nicht im Vertrag! Haftpflicht habe ich natürlich!

Kommentar von maitenie am 1. Oktober 2009 22:15

Unter Fahrlässigkeit versteht man das Handeln ohne die gebotene Sorgfalt.

Bei der Haftpflichtversicherung werden Schäden die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht werden ersetzt. Nur bei Vorsatz wird keine Entschädigung erbracht.

Kommentar von Simple_avatar9smalltourero am 4. Oktober 2009 23:41

Stimmt, aber ein Selbsteinbau ohen entsprechende Ausbildung wird von Versicherungen sehr oft als fahrlässig hingestellt, damit die nicht zahlen müssen. Aber das trifft ja in diesme Fall nicht zu !


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. Oktober 2009 22:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die des Mieters natürlich.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Haftpflichtversicherung bei CD´s

    Frage zu Begrifflichkeiten bei der Haftpflichtversicherung

    Hausratversicherung bei Auszug mitnehmen?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Muß die Haft-bzw.Hausratversicherung wirklich nicht zahlen

    Hausrat - Haftpflicht....

    Schadensfall

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.