Das defekte Gerät, dass den Wasserschaden verursacht hat gehört dem Mieter. Wer kommt für den Schaden an Fußböden und Wänden, sowie Trocknungsfirma auf. Wer kennt sich mit der Rechtssprechung aus? Haftet die Gebäudeversicherung des Vermieters, oder die Haftpflicht bzw. Hausrat des Mieters?
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Normal Haftpflicht des Mieters, evtl. Gebäudeversicherung des Vermieters. Beide Versicherungen anfragen. Hausrat des Mieters sicher nicht, da es sich um einen Mietsachschaden handelt.
Haftpflicht des Mieters würde ich sagen... Die Hausratversicherung deckt ja nur eigene Schäden ab, aber Schäden am Gebäude: da kann man nur hoffen, du hast eine GUTE Haftpflichtversicherung die nicht auf Fahrlässigkeit plädieren... Und ich hoffe, Du hast das Gerät nicht selber eingebaut (oder bist Installateur)...
Nein, das Gerät war schon drin. Also wurde von mir weder eingebaut, noch gekauft. Nun heißt es aber, dass ich im Mietvertrag keine Küche habe....aber es gibt eine! Eben nur nicht im Vertrag! Haftpflicht habe ich natürlich!
Unter Fahrlässigkeit versteht man das Handeln ohne die gebotene Sorgfalt.
Bei der Haftpflichtversicherung werden Schäden die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht werden ersetzt. Nur bei Vorsatz wird keine Entschädigung erbracht.
Stimmt, aber ein Selbsteinbau ohen entsprechende Ausbildung wird von Versicherungen sehr oft als fahrlässig hingestellt, damit die nicht zahlen müssen. Aber das trifft ja in diesme Fall nicht zu !
Meine Versicherung meint, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters zuständig ist.
Dann lass doch mal die Versicherung streiten.