Steffert am 27.08.2009 um 11:33 Uhr
Hallo. Eine meiner Freundinnen ist seit dem sie 12 ist in Jugendgruppen immer wieder weitergereicht worden weil sie wegen Streitigkeiten in der Familie nicht mehr daheim wohnen konnte. Nun ist sie in den Ferien auch aus der letzten Jugendgruppe rausgeflogen und fast 18. Ich habe mich bereit erklärt sie vorerst 2-3 Tage aufzunehmen aber lange kann sie nicht bleiben. Also habe ich mich um Wohnungen informiert. Nun frage ich mich, da sie ja seit längerem nicht bei ihrer Familie lebt und auch bei anderen Verwandten nicht mehr unterkommt, zahlt der Staat ihr vielleicht auch eine eigene Wohnung? Es wäre zumindest billiger als eine WG.
Wenn sie Hartz-IV bekommt, zahlt das Amt eine angemessene Wohnung.
Ansonsten Wohngeld beantragen.
Wenn sie Hartz-IV bekommt, zahlt das Amt eine angemessene Wohnung.
Ansonsten Wohngeld beantragen.

Die Eltern müssen zahlen, nicht der Staat!
Steffert am 27. August 2009 11:39 Mit ihren Eltern hat sie seit mehr als einem Jahr nicht mehr gesprochen, Ihr Vater tut so als würde er keine Tochter haben! Soll sie gerichtlich gegen sie vorgehen oder was soll sie denn tun?
LieberGott am 27. August 2009 11:41 Genau das. Die Eltern müssen ihr eine Ausbildung bezahlen.