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Unterstützung in der Ausbildung? Staat,Eltern oder Arbeitsamt?

Frage von jigsaw94 jigsaw94

guten morgen kameraden und kameradinen... im sommer bin ich 18 und gehe in die ausbildung, da ich nicht mehr länger bei meiner mutter wohnen will möchte ich ebenfalls im sommer auch ausziehen. da eine wohnung (miete) oder auch strom und wassekosten nicht grade günstig sind wollte ich euch mal fragen ob man da nicht hilfe bekommen kann solange ich in der Aubildung bin? muss man da etwas beantragen oder gibts sowas nicht?

mfg jigsaw

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Antworten (4)

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    Antwort von Eddy63 Eddy63

    An deiner Stelle würde ich ein WG Zimmer nehmen ,das wäre das beste,da müsstest du auch mit deinen Geld hinkommen.

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    Antwort von himako333 himako333

    Du erhälst Ausbildungsvergütung + Kindergeld, das ist knapp in den ersten Jahren. Vielleicht suchst Du Dir ein WG-Zimmer dann werden die Kosten geteilt..m.l.G.

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    Antwort von SupraX SupraX

    BAB und Kindergeld. Mehr gibt es bei einer betrieblichen Ausbildung nicht.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    BAB aber nur bei Vorliegen von Anspruchsgründen :-O

    http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/berufsausbildungsbeihilfe/anspruch-auf-bab.html#5.-Wohnort-von-Auszubildenden-nicht-bei-den-Eltern

    G imager761

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Er ist über 18; da ist die Entfernung unerheblich.

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    Antwort von imager761 imager761

    Bis zum Abschluss deiner Erstausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr, sind deine Eltern dir unterhaltsverpflichtet.

    Das schliesst jede staatliche Unterstützung (BaföG, Wohngeld, Sozialhilfe) aus.

    Allenfalls wäre BAB beanspruchbar, wenn du nur heimatfern jenseits der zumutbaren Pendlerentfernung eine Ausbildungsstelle findest.

    Und es schliesst einen Umzug ebenso aus, denn deine Eltern müssen dies nicht über Unterhalt finanzieren, wenn du ein eigenes Zimer bei Ihnen zur Verfügung hättest.

    Bis auf einen Anspruch auf Auszahlung deines Kindergeldes müsstest du das dann allein stemmen können :-(

    G imager761

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Bis zum Abschluss deiner Erstausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr, sind deine Eltern dir unterhaltsverpflichtet.

    Was nicht heisst, dass die Eltern auch UH-leistungsfähig sind. Die gesetzliche UH-Pflicht allein schließt keine Unterstützungsleistungen aus ;)

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