Meine kleine Schwester hat versehentlich ein Zeitschriftenabo abgeschlossen. Der Vertreter hat sie auf der Straße angesprochen und gesagt, sie kriegt die Zeitschrift 2 Wochen umsonst, um zu sehen, dass die Zustellung sicher ist. Sie meinte, ob sie was kündigen oder zahlen muss und der Typ meinte "nein". Sie unterschrieb und bei den Infozetteln hat sie dann gesehen, dass sie ein Abo abgeschlossen hat. Gilt die Unterschrift in diesem Fall und muss sie das Abo bezahlen?
Da müsste Widerrufsrecht von 2 Wochen greifen, also schriftlich widerrufen.

Sie hat 2 Wochen Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften.
"kleine Schwester" klingt nach minderjährig. Dann kannst du den Vertrag sowieso zerreißen.

Deine kleine Schwester muss noch viel lernen. So klein kann sie aber nicht sein, denn das geht erst ab 18. Jahren !
Wie klein ist die schwester? Unter 18 darf man keine Abos abschließen, also einfach wiedersprechen;-)
jam mit unteschrift schon wie allt ist dein schwester den bei minderjährigen gilt die nicht
Einer Bekannten ist mal sowas ähnliches passiert. Die hat dann auch sofort Strafanzeige erstellt und man kann innerhalb von zwei Wochen das Abo widerrufen. Meine Bekannte musste dann nichts bezahlen.
Haustürgeschäfte sind sowieso nicht gültig bzw Du kannst sie wieder rückgängig machen.

Wie lang ist das he? Es gibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht

Widerrufsrecht oder anfechten wegen arglistiger Täuschung. Viel Glück! Aber an die Fristen denken!!