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Unterschrift unter falschen Vorgaben - ist diese rechtskräftig?

gefragt von PadawanSteve am 25.05.2009 um 20:20 Uhr

Meine kleine Schwester hat versehentlich ein Zeitschriftenabo abgeschlossen. Der Vertreter hat sie auf der Straße angesprochen und gesagt, sie kriegt die Zeitschrift 2 Wochen umsonst, um zu sehen, dass die Zustellung sicher ist. Sie meinte, ob sie was kündigen oder zahlen muss und der Typ meinte "nein". Sie unterschrieb und bei den Infozetteln hat sie dann gesehen, dass sie ein Abo abgeschlossen hat. Gilt die Unterschrift in diesem Fall und muss sie das Abo bezahlen?


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anonym
beantwortet von Tobias1979 am 25. Mai 2009 20:21
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Hilfreichste Antwort

Da müsste Widerrufsrecht von 2 Wochen greifen, also schriftlich widerrufen.


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heialex
beantwortet von heialex am 25. Mai 2009 20:21
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Sie hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 25. Mai 2009 20:22
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Sie hat 2 Wochen Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 25. Mai 2009 20:21
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Wenn sie unter 18 ist gilt die Unterschrift nicht.


anonym
beantwortet von kampione91 am 25. Mai 2009 20:21
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"kleine Schwester" klingt nach minderjährig. Dann kannst du den Vertrag sowieso zerreißen.


anonym
beantwortet von juwel am 25. Mai 2009 20:21
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Kommt auf das Alter an.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 25. Mai 2009 20:21
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Deine kleine Schwester muss noch viel lernen. So klein kann sie aber nicht sein, denn das geht erst ab 18. Jahren !


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. Mai 2009 20:21
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Wenn sie entsprechend geschäftsfähig ist, dann ja!


cayton
beantwortet von cayton am 25. Mai 2009 20:21
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Wie klein ist die schwester? Unter 18 darf man keine Abos abschließen, also einfach wiedersprechen;-)


anonym
beantwortet von contractor am 25. Mai 2009 20:22
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jam mit unteschrift schon wie allt ist dein schwester den bei minderjährigen gilt die nicht


anonym
beantwortet von KairoCity am 25. Mai 2009 20:22
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Einer Bekannten ist mal sowas ähnliches passiert. Die hat dann auch sofort Strafanzeige erstellt und man kann innerhalb von zwei Wochen das Abo widerrufen. Meine Bekannte musste dann nichts bezahlen.


anonym
beantwortet von Stern171079 am 25. Mai 2009 20:22
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Haustürgeschäfte sind sowieso nicht gültig bzw Du kannst sie wieder rückgängig machen.


cheezy
beantwortet von cheezy am 25. Mai 2009 20:22
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Wie lang ist das he? Es gibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht


stefffi23
beantwortet von stefffi23 am 25. Mai 2009 20:23
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Widerrufsrecht oder anfechten wegen arglistiger Täuschung. Viel Glück! Aber an die Fristen denken!!


anonym
beantwortet von jockl am 25. Mai 2009 20:23
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Egal wie auch immer,das Widerrufsrecht gilt vorrangig.


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