Die Unterschrift bei einem Geschäftsbrief macht ja die "persönliche" Note aus, eben dass der Chef sich selbst darum gekümmert hat. In welcher Farbe sollte die Unterschrift sein (blau oder schwarz) und mit Füller oder Kugelschreiber? Was sieht besser aus?

Ich habe einen Antrag auf EU-Fördermittel gestellt. Dort stand ausdrücklich, die Unerschrift muß in blau geleistet werden. Und von irgendwem habe ich mal gehört, Chef´s unterschreiben immer in blau. Wahrscheinlich, damit man es besser von einer Kopie unterscheiden kann.

Das ist wohl deine ganz persönliche Note - ich hatte mal einen Chef, der unterschrieb nur mit violetter Tinte!

Füller - blau
shagdalbran am 12. April 2008 19:17 Korrekt, DH
Shag d'Albran

mit Füller sieht natürlich immer schicker aus. Und im Geschäftsbrief würde ich immer schwarze Tinte nehmen.
Ob blau oder schwarz, ob mit Füller oder Kugelschreiber ist fast egal. Wichtig ist die Form.

Kugelschreiber sieht billig aus. Wenn du keinen Füller hast: ein Faserschreiber (Fineliner) sieht genauso gut aus. Schwarz ist offizieller als Blau.
Bittbriefe von Spendenorganisationen sind fast immer in Blau unterschrieben! Anscheinend wirkt das persönlicher oder "menschlicher".
Ich sehe es auch wie die Mehrheit hier: besser Füller bzw. ein guter Faserschreiber als Kugelschreiber und blau statt schwarz.
Ich würde ehr zwischen Handzeichen und Unterschrift unterscheiden. Handzeichen ist das, was man weitläufig als Unterschrift bezeichnet. Eine Unterschrift muß lesbar sein.
Also wenn Hans Meier unterschreibt, muß auch Hans Meier dort lesbar sein.
Ich würde bei einem Schornsteinfeger ehr schwarz unterschreiben, beim Gärtner vielleicht grün und beim ..... Vielleicht setzt sich die Farbe des Firmenlogos in der Unterschrift fort.
Dann eben vielleicht ein Handzeichen wählen, wenn der Name nochmal ausgedruckt ist und eine Unterschrift wenn (aber auch flüssig geschrieben) der Name nicht nochmal dort steht. Dann natürlich ein Schreibuntensil mit Tinte.
blau ist richtig, dadurch ist auch eine gewisse Sicherheit gegeben daß es keine Kopie des Originals ist.