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Unterschreiben fuer abwesende Person

gefragt von kwyjibo am 28.06.2007 um 18:57 Uhr

Mein ehemaliger Chef hat mir ein Arbeitszeugnis geschrieben und per Mail geschickt. (Er ist ausser Landes.) Jetzt wuerde ich es natuerlich noch unterschreiben lassen, einmal vom Big Boss und andererseits vom Nachfolger des Chefs. Kann der Nachfolger sozusagen im Auftrag oder in Vollmacht fuer seinen Vorgaenger unterschreiben. D.h. auf dem Dokument erscheint der Name des Vorgaengers, aber der Nachfolger unterschreibt? Wenn ja, was schreibt man: i.A. oder i.V.?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Juni 2007 18:59
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Ja, beides ist möglich!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 28. Juni 2007 22:29

Falsch!!

I.A. heisst im Auftrag i.V. heisst in Vollmacht

der ehemalige Chef kann den Neuen ja kaum bevollmächtigen.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 29. Juni 2007 00:53

Das geht nicht aus der Darstellung hervor.

Kommentar von kwyjibo am 29. Juni 2007 01:12

Welcher der begriffe "vorgaenger", "nachfolger", "ehemaliger chef", "ausser landes" war nicht klar?


manni1937
beantwortet von manni1937 am 28. Juni 2007 19:15
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es kommt auf die Stellenbeschreibung des Stellvertreters an denn darin gibt es sicherlich eine Unterschriftenregelung für den Fall der Stellvertretung . (z.B. Handlungsvollmacht,Prokura etc.)

Kommentar von kwyjibo am 28. Juni 2007 21:14

Ist nicht sein Stellvertreter, sondern sein Nachfolger.


schurke
beantwortet von schurke am 28. Juni 2007 22:35
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Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, weshalb hier einfach mal falsche Antworten d.h. bekommen. Man Leute, wenn Ihr es nicht wisst, haltet Euch doch bitte einfach zurück!

@kwyjibo , ist Dein ehemaliger Chef auf Dauer im Ausland? Dann bitte ihn, Dir Dein Zeugnis handschriftlich unterschrieben per Post zu zusenden. Kommt er demnächst wieder, warte und bitte ihn dann.

Sollte das nicht möglich sein, dann lass Dir Dein Zeugnis vom Neuen Chef unterschreiben aber dann muss der Satz rein, dass der Text mit dem ehemaligem Chef abgestimmt ist und der Neue im Auftrag unterschreibt. Alles Andere ist Humbug, da der Neue Dich ja nicht beurteilen kann. Aber eigentlich müsste das doch mit dem Original klappen. LG

Kommentar von kwyjibo am 28. Juni 2007 22:52

ja, die sache ist die, dass ich in chile bin und der ehemalige chef in deutschland (auf dauer). da hier niemand deutsch spricht, habe ich meinen ex-chef gebeten, ein arbeitszeugnis zu schreiben und er hat es mir gemailt. ich kriege hier auch ein arbeitszeugnis, allerdings auf spanisch und englisch. fuer die zukunft waere es aber genial, ich haette ein deutsches, wenn ich mal wieder zurueckkehre. deshalb diese situation. Danke fuer deine Antwort!

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 28. Juni 2007 23:48

er wird Dir doch ein unterschriebenes per Post senden, oder? Ich meine gerade wenn er jetzt in Deutschland ist, wird er wissen, wie wichtig das ist, oder?

Davon ab, mimm auch ein englisch geschriebenes, das kann hier inzwischen auch fast jeder lesen.


firestorm1105
beantwortet von firestorm1105 am 28. Juni 2007 21:58
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Warum musst du dich eigentlich damit beschäftigen? Im Normalfall müssten die das doch am besten wissen. Ist das für die so schwer dieses Schreiben neu aufsetzen zu lassen (macht eh die Sekretärin) und den anderen Namen drunterzusetzen? Wäre doch das einfachste, wenn sich keiner sicher ist.


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