Dexter93 am 01.06.2009 um 12:53 Uhr
Die deutsche Gesetzeslage sieht vor,das eine Person die 14 oder älter ist,keinen Geschelchtsverkehr mit einer Person unter 14 machen darf.
Aber was ist mit Petting? Zählt das auch dazu? Also nur Zungenküsse und "zärtliches schmusen"?

Sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 sind generell verboten - egal ob Zungenküsse oder Fummeleien oder GV.
Petting fällt nicht unter GV sondern unter sexuelle Handlungen.

''keinen Geschelchtsverkehr mit einer Person unter 14 machen darf.''
Falsch.
Genauen Text siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
Zungenküsse und "zärtliches schmusen" ist das schon petting?
ich dachte das hier http://de.wikipedia.org/wiki/Petting
Dexter93 am 1. Juni 2009 12:56 hust ,gut ich hab etwas untertrieben;(