Was ist der Unterschied zwischen Nebenjob, Minijob, Teilzeitjob, geringfügige Beschäftigung und 450€ Job?

7 Antworten

Minijob + 450 € und geringfügige Beschäftigung ist das Gleiche. Alle Infos dazu findest Du hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html

Man bekommt den Bruttolohn netto auf die Hand, der Arbeitgeber zahlt Abgaben und Steuern, dafür ist man nicht Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversichert. Diese Art der Beschäftigung eignet sich sehr gut als Nebenjob, also als weitere Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung.

Teilzeitjob bedeutet, daß man eine geringere Stundenzahl arbeitet als eine Vollzeitkraft in dem Unternehmen. z.B. Vollzeit = 40 Wochenstunden, Teilzeit wäre, wenn ich 30 Wochenstunden arbeite. Eine gering entlohnte Teilzeitbeschäftigung kann auch ein Minijob sein.

Unter Aushilfsjob verstehe ich, wenn jemand z.B. im Service für Zeiten eingestellt wird, wo viel Betrieb herrscht und noch Aushilfen zum Bedienen, Spülen usw. gesucht werden, oder für die Weihnachtszeit im Verkauf, fürs Lager usw.

Wenn der Betrieb aufgrund steigender Umsätze zusätzliche "Aushilfen" braucht.

Man bekommt den Bruttolohn netto auf die Hand, der Arbeitgeber zahlt Abgaben und Steuern    

Stimmt seit dem 1.1.2013 nicht mehr! Für alle 450-Euro-Minijobs werden 3,9 % vom Bruttolohn als RV-Pflichtbeitrag einbehalten! Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich von dieser RV-Pflicht befreien zu lassen. Steuerfrei gibt es den 450-Euro-Minijob nur noch, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet!

Unter Aushilfsjob verstehe ich, wenn jemand z.B. im Service für Zeiten eingestellt wird, wo viel Betrieb herrscht und noch Aushilfen zum Bedienen, Spülen usw. gesucht werden, oder für die Weihnachtszeit im Verkauf, fürs Lager usw.  

Dies wären Beispiele für eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 2 Monate oder 50 Arbeitstagen im Jahr!

Kurze Übersicht:

– Minijob als geringfügige Beschäftigung bis 450 € steuerfrei, falls der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr sozialversicherungsfrei! Falls kein Befreiungsantrag wg. der RV-Pflicht für diesen 450-Euro-Minijob gestellt wird, behält der Arbeitgeber 3,9% vom Brutto für diese RV-Pflicht ein!

– Midijob in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € – dieser Midijob ist voll sozialversicherungspflichtig und evtl. wird noch Lohnsteuer einbehalten, je nach Steuerklasse und Verdiensthöhe!

Aber aufpassen::

Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.

Außerdem:

Es gibt noch die kurzfristige Beschäftigung = Minijob (z.B. als Ferienarbeit) mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstage im Jahr! Diese kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

https://www.gelegenheitsjobs.de/jobboerse/was-ist-der-unterschied-zwischen-nebenjob-minijob-teilzeitjob-geringfuegige-beschaeftigung-und-450e-job/

nebenjob, minijob, geringfügige beschäftigung und 450€ job sind das gleiche: du darfst höchstens 450€ verdienen, keine abzüge dh lohn brutto wie netto. ein teilzeitjob kann ein 450€ job sein, meistens ist damit aber eine halbe stelle gemeint. aushilfsjob sagt nur dass du aushilfst, damit ist eigentlich ein 450€ job gemeint, kann aber nach meiner defintion auch eine teilzeitstelle sein

...keine abzüge dh lohn brutto wie netto.    

Stimmt leider seit dem 1.1.2013 nicht mehr! Der Arbeitgeber behält 3,9% vom Bruttolohn für die RV-Pflicht ein, ausser es wird ein Befreiungsantrag wg. dieser RV-Pflicht gestellt! Und steuerfrei ist dieser 450-Euro-Minijob nur, falls der Arbeitgeber diese 2% Pauschalsteuer entrichtet!

Also die kurzfristige Beschäftigung für max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr (z.B. als Ferien- oder Saisonarbeit) hast du noch vergessen!

Gruß siola

Vollzeitjob hast du vergessen....im Grunde genommen ist fast alles das gleiche, du bekommst für Alle aufgezählten Jobs weniger Lohn als in Vollzeit.