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Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie???

gefragt von pelznase am 30.04.2009 um 11:06 Uhr

Kann mir mal jemand explizit den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung erklären?

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Garantie x 934 Gewährleistung x 255

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 30. April 2009 11:10
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Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer für die Qualität der Ware für eine bestimmte Zeit einstehen muss - weil dies gesetzlich so festgelegt ist.

Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige "Gewährleistung" des Verkäufers. Sie kann sich inhaltlich von der Gewährleistung unterscheiden, z. B. nur bestimmte Leistungen versprechen.

Gewährleistung ist Pflicht, Garantie ist freiwillig.


phoeNijx
beantwortet von phoeNijx am 30. April 2009 11:07
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Eine Gewährleistung ist vorgeschrieben und eine Garantie ist immer freiwillig ;)


hattemathe
beantwortet von hattemathe am 30. April 2009 11:08
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"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Quelle: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Kommentar von pelznase am 30. April 2009 11:10

Ganz herzlichen Dank, jetzt bin ich wieder etwas schlauer. Schön, dass es Leute gibt, die sich Mühe geben und keine blöden Sprüche ablassen.


anonym
beantwortet von princediwo am 30. April 2009 11:31
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Es wird Dir eine Leistung gewährt, daß ist eine begrenzte Leistung, die auf Umstände gewährt wird. Eine Garantieleistung muß erbracht werden. Garantierte Leistung. Beim Auto muß die Garantie während der ersten 6 Monate erbracht werden, wenn der Schaden ursprünglich ist. Nach 6 Monaten besteht Beweislastumkehr, daß heißt; der Halter muß nachweisen, daß der Schaden ursprünglich war. Dann tritt die Gewährleistung ein. Es kann Gewährt werden !!!


Shira
beantwortet von Shira am 30. April 2009 11:07
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