demosthenes am 09.09.2007 um 17:03 Uhr
Zufällig erhielt ich jetzt zwei offizielle Prospekte.
In dem einen wurde eine "Anleihe" angepriesen, in dem anderen um den Kauf von "Genussrechten" geworben.
Auch bei intensivem Studium konnte ich dort ausser der Verzinsung keinen Unterschied feststellen.
Gibt es einen oder ist das nur ein anderer Name für dasselbe Produkt?

Eine Anleihe hat einen definierten Kurs und einen Zins. Ein Genussrecht ist nur ein Recht auf einen Gewinn. Wenn kein Gewinn erzielt wird, gibt es keine Verzinsung.
demosthenes am 10. September 2007 11:28 Danke, das war genau die Antwort, die ich gesucht hatte.
und wenn man bei wiki nachschaut kann man genau das erforschen.nämlich u.a.genau diese antwort,macht halt mühe, gell? :o))
Niklaus am 11. September 2007 08:38 Meine Liebe als Finanzberater brauch ich da Wikipedia nicht dazu. :-))
du doch nicht, edgar, das weiß ich doch.
aber ein kleiner ausflug zu wiki, hätte demosthenes die antwort sofort geliefert :o))
Niklaus am 11. September 2007 16:46 Das trifft auf viele Fragen hier zu-oder?
stimmt, nur auf meine nicht :o))
Eigentlich ist meinen Vorrednern kaum mehr etwas hinzuzufügen. Evtl. noch eine weitere Quelle zum Thema Genussrecht neben Wikipedia.
Genussrechte: http://www.windwaerts.de/de/geldanlage/genussrechte/allgemeine-informationen.htm...
http://de.wikipedia.org/wiki/Genussschein
ich glaube da wird alles erklärt. :o))
Na klar, auf wikipedia ist immer Verlaß! :-))
Sorry, "Verlass"