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Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag ?

gefragt von ScheichAbdulScheichAbdul am 08.10.2008 um 8:55 Uhr

Kann mir das jemand erklären ?

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Frage x 6.920 Angebot x 272

anonym
beantwortet von bleifrei am 8. Oktober 2008 08:58
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ein angebot ist ein relativ ungenauer kostenvoranschlag. ein kostenvoranschlag ist in den einzelnen positionen der dienstleistung/arbeiten konkret.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 8. Oktober 2008 09:10

es ist eigentlich genau umgekehrt

Kommentar von bleifrei am 8. Oktober 2008 09:12

nö, im angebot haste generell einen preis, der alles beinhaltet. im kostenvoranschlag sind die einzelnen positionen aufgegliedert und somit einzeln berechnet. dann zusammengefasst zum endpreis.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 8. Oktober 2008 08:56
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Unterschied zum Angebot: Im Gegensatz zu reinen Angeboten beinhalten Kostenvoranschläge in der Regel eine detailliertere Aufstellung des erforderlichen Geldbetrages. Ihr wesentlicher Unterschied zum Angebot liegt in der Bindungswirkung der getroffenen Aussagen. Angebote sind in Umfang und Höhe für den Unternehmer bindend. (…Beispiel…) Demgegenüber kann der Unternehmer bei Kostenvorschlägen nach § 650 BGB die berechneten Kosten überschreiten, wenn das Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Anschlages ausführbar ist. (…genaue %-Sätze…)

Quelle

http://fly.ingsparks.de/2006-08-29/kostenvoranschlag-vs-angebot/


Shira
beantwortet von Shira am 8. Oktober 2008 08:56
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Ein Angebot ist verbindlich, ein Kostenvorschlag ist eine ungefähre Aufstellung der Kosten die auf einen zukommen.


Akelei2000
beantwortet von Akelei2000 am 8. Oktober 2008 09:17
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Ein Kostenvoranschlag / Angebot ist ein unverbindliches Angebot einer Firma für einen Kunden. Wenn man diesen für gut akzeptiert und annimmt kann dieser auch als Arbeitsauftrag gelten. Steht meistens direkt darunter. Allerdings muss dieser dann auch unterschrieben werden und dem Dienstleister vorgelegt werden, als angenommen und beauftragt.. Also der Kunde muss mit dem Angebot zufrieden sein, und erteilt mit seiner Unterschrift den Arbeitsauftrag. Ein reiner Kostenvoranschlag ist kostenfrei und nicht bindend,ist also unverbindlich. Abba08


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