Isabella R. am 11.02.2008 um 15:06 Uhr
Ein Anwalt hat hier in der Beschreibung über sich selbst (die automatisch auf jedem Brief steht, der aus der Kanzlei kommt) geschrieben: Rechtsanwalt und Notar Tätigkeitsschwerpunkte Grundstücksrecht usw. Interessenschwerpunkte Reiserecht usw.
Wo ist da der Unterschied?

Als Laie würde ich sagen: Tätigkeitsschwerpunkte sind die Bereiche, in denen man tätig ist und Interessensschwerpunkte sind die Bereiche, wo man gern tätig wäre. ;)

Tätigkeitsschwerpunkt, Interessensschwerpunkt, Fachanwalt Nach §7 der Berufsordnung kann ein einzelner Rechtsanwalt insgesamt fünf Interessens- und/oder Tätigkeitsschwerpunkte benennen, davon allerdings nur höchsten drei Tätigkeitsschwerpunkte. Der Rechtsberatungssuchende sollte jedoch vorsichtig sein, denn Interessenschwerpunkt heißt lediglich, der Rechtsanwalt will vorwiegend Mandate in diesem Bereich übernehmen. Bei den Tätigkeitsschwerpunkten kann der Mandant auf etwas mehr Erfahrung hoffen, wobei auch dies keine berufliche Qualifikation garantiert. Nach dem Gesetz darf einen Tätigkeitsschwerpunkt nur benennen, wer nach der Zulassung mehr als zwei Jahre nachhaltig auf diesem Gebiet tätig war. Aber auch das garantiert keine Qualifikation, denn eine stattliche Prüfung wie bei der Spezialisierung zum Fachanwalt gibt es hier nicht.
Die Bezeichnung Fachanwalt wird von den Rechtsanwaltskammern vergeben, in denen jeder Rechtsanwalt zwingend Mitglied ist, und ist vergleichbar mit einer Zusatzausbildung. Sie zeigt, dass der Anwalt auf einem bestimmten Gebiet besondere zusätzliche Kenntnisse hat. Um Fachanwalt zu werden, muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Der zeitliche Umfang dieses Lehrgangs muss mindestens 120 Stunden betragen. Außerdem müssen Klausuren geschrieben und bestanden werden, in denen der Lehrstoff abgefragt wird. Außerdem muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er in den letzten drei Jahren in "seinem" Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen (je nach Rechtsgebiet zwischen 60 und 120 Fällen) selbständig bearbeitet hat. Um den Fachanwaltstitel behalten zu dürfen, muss der Fachanwalt in der Folge jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen.
Ausgiebige Details zu diesem Thema finden Sie unter: http://www.jus.net/aktuelles/dokumente/AnwaltlichenStandesrechts.pdf
Kopiert bei: xn--rechtsanwlte-online-owb.com/schwerpunkte.html

Wenn man sein Hobby zum Beruf macht, fallen die Schwerpunkte zusammen. Man TUT das, was einen am meisten INTERESSIERT.
Isabella R. am 11. Februar 2008 15:14 aber wie sieht das konkret aus, wenn jemand sich wegen eines REISEfalls an den Anwalt wendet, das aber nur sein Interesse ist, nimmt er den Fall dann an?
raubkatze am 11. Februar 2008 15:21 Ja, warum denn nicht? Als gut ausgebildeter Anwalt sollte er das können. Ob er aber mangels Erfahrungen der beste dafür ist, mußt Du herausfinden.
bitmap am 11. Februar 2008 15:24 Ob er den Fall ''annimmt'' das muss der Anwalt selber entscheiden. Ist auch ne Frage, ob er sichs zutraut.