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Unterschied : mit - auf

gefragt von Engelchen46Engelchen46 am 04.02.2009 um 13:04 Uhr

Ich gucke gerne mal diese Gerichtsendungen in den verschiedenen Fernsehprogrammen und war schon desöfteren verwirrt über Gerichtsurteile, die da lauteten : 1 Jahr auf Bewährung und in der nächten Sendung hieß es dann: 1 Jahr mit Bewährung.

Kann mir jemand da den Unterschied erklären? Hat es zweierlei Bedeutung oder ist es doch ein und dasselbe?

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Gericht x 879 Urteil x 89

anonym
beantwortet von I7U686RT33VCN am 4. Februar 2009 13:07
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Wie kann man nur so einen Scheiß gucken? Zu deiner Frage, beides geht ,beides ist richtig.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. Februar 2009 13:09

grins ob das nun Scheiß ist oder nicht, war hier aber nicht die Frage ;-) Dazu könnte ich ja glatt mal eine Umfrage starten.


anonym
beantwortet von mathilda44 am 4. Februar 2009 13:07
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Bei diesen Gerichtsshows ist es egal!


Rosenherz
beantwortet von Rosenherz am 4. Februar 2009 13:06
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Mit Bewährung hab ich noch nie gehört. Auf Bewährung ist natürlich richtig!

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. Februar 2009 13:07

Mhm, gerade eben war ja wieder so eine Sendung auf SAT1 und da hieß es : 5 Monate mit Bewährung.


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