Engelchen46 am 04.02.2009 um 13:04 Uhr
Ich gucke gerne mal diese Gerichtsendungen in den verschiedenen Fernsehprogrammen und war schon desöfteren verwirrt über Gerichtsurteile, die da lauteten : 1 Jahr auf Bewährung und in der nächten Sendung hieß es dann: 1 Jahr mit Bewährung.
Kann mir jemand da den Unterschied erklären? Hat es zweierlei Bedeutung oder ist es doch ein und dasselbe?
Wie kann man nur so einen Scheiß gucken? Zu deiner Frage, beides geht ,beides ist richtig.

Mit Bewährung hab ich noch nie gehört. Auf Bewährung ist natürlich richtig!
Engelchen46 am 4. Februar 2009 13:07 Mhm, gerade eben war ja wieder so eine Sendung auf SAT1 und da hieß es : 5 Monate mit Bewährung.
grins ob das nun Scheiß ist oder nicht, war hier aber nicht die Frage ;-) Dazu könnte ich ja glatt mal eine Umfrage starten.