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Unterschied : mit - auf

Frage von Engelchen46 Engelchen46

Ich gucke gerne mal diese Gerichtsendungen in den verschiedenen Fernsehprogrammen und war schon desöfteren verwirrt über Gerichtsurteile, die da lauteten : 1 Jahr auf Bewährung und in der nächten Sendung hieß es dann: 1 Jahr mit Bewährung.

Kann mir jemand da den Unterschied erklären? Hat es zweierlei Bedeutung oder ist es doch ein und dasselbe?

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von I7U686RT33VCN I7U686RT33VCN

    Wie kann man nur so einen Scheiß gucken? Zu deiner Frage, beides geht ,beides ist richtig.

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    grins ob das nun Scheiß ist oder nicht, war hier aber nicht die Frage ;-) Dazu könnte ich ja glatt mal eine Umfrage starten.

  • 1
    Antwort von mathilda44 mathilda44

    Bei diesen Gerichtsshows ist es egal!

  • 0
    Antwort von Rosenherz Rosenherz

    Mit Bewährung hab ich noch nie gehört. Auf Bewährung ist natürlich richtig!

    Kommentar von Engelchen46 Engelchen46Engelchen46

    Mhm, gerade eben war ja wieder so eine Sendung auf SAT1 und da hieß es : 5 Monate mit Bewährung.

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