Was ist der Unterschied zwischen Leichtkraftrad und Kleinkraftrad?

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Ein Kleinkraftrad – auch Mokick oder Moped – ist ein motorisiertes Zweirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999 (Stand: 2004).

In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³). Kleinkrafträder dürfen, im Gegensatz zu Mofas, bis zu zwei Personen befördern, sofern sie die baulichen Voraussetzungen dafür haben. Neben dem üblichen Antrieb mit Benzinmotor gibt es auch einige Modelle mit Elektroantrieb.

Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Eine vollständige Angleichung des nationalen Begriffes in der FZV (Zulassungsrecht) an das EU-Recht ist noch nicht gegeben, während das Fahrerlaubnisrecht bereits vollständig an das EG-Recht angepasst wurde (keine 50-cm³-Grenze). Das Fahrerlaubnisrecht ist aber weiterhin an Fahrzeugarten gekoppelt, das heißt der A1 berechtigt zum Führen von „Leichtkrafträdern“. Wer in Deutschland den A1 Führerschein macht, erhält auch die Fahrerlaubnis der Klasse M (Kleinkrafträder bis 45 Km/h und Mofa mit 25 Km/h).