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Unterschied Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung?

gefragt von derAussendienst am 23.12.2007 um 17:48 Uhr

Grundsätzlich verstehe ich den Unterschied schon, aber was ist z.B. bei einem Außendienstmitarbeiter, wenn der seine Reisetätigkeit nicht mehr ausüben kann, muss er dann auch eventuell was im Büro der Firma annehmen, wenn das angeboten wird? Zahlt die Versicherung zur Berufsunfähigkeit dann was, wenn er ablehnt?

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Versicherung x 5.653 Berufsunfähigkeitsversicherung x 108 Berufsunfähigkeit x 87 Erwerbsunfähigkeit x 24

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 23. Dezember 2007 17:53
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Bei Berufsunfähigkeit kannst Du ja nur Deinen speziellen Beruf nicht mehr ausüben, bist aber nicht unfähig, überhaupt nicht mehr zu arbeiten. Man kann auch als Pförtner eingesetzt werden, nur eben nicht mehr in Deinem Beruf. Die Versicherungsbedingungen sind unterschiedlich, was gezahlt wird, sagen Deine Bedingungen.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 23. Dezember 2007 18:03
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Erwerbsunfähigkeit ist zum Beispiel wenn du zu 95 Prozent schwerbehindert bist nach einem Unfall.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 23. Dezember 2007 22:27
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Die wenigsten privaten Versicherungen bezahlen bei Berufsunfähigkeit, zumeist wird auf die (generelle) Erwerbsunfähigkeit abgestellt. Hier hilft nur der Blick in die Versicherungsbedingeungen Deines speziellen Vertrags. Auch die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet nur bei den vor 1960 oder 1961 geborenen Versicherten zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Nur ältere Versicherte bekommen also Rente, wenn sie ihren Beruf oder einen gleichwertigen Beruf mit ihrem körperlichen Leiden und ihrer Ausbildung nicht ausüben können. Jüngere Versicherte bekommen nur Rente wegen geminderter Erwerbsfähigkeit, wenn sie nicht in irgendeinem Beruf täglich mindestens 3 Stunden (volle Erwerbsminderung) bzw 6 Stunden (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten können. Gerne wird auf die Tätigkeiten als Pförtner oder in einem Callcenter verwiesen. Ob derartige Arbeitsplätze als frei auf dem Arbeitsmarkt überhaupt angeboten werden, ist rentenrechtlich unerheblich.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 23. Dezember 2007 22:25
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Berufsunfähigkeit ist, wenn man seinen letzten Beruf über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht mehr ausüben kann.

Erwerbsminderung ist, wer unfähig ist irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.


Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es seit 2001 nicht mehr.

Gesetzliche Erwerbsminderung besteht, wenn man weniger als 3 h täglich arbeiten kann. Dann erhält man ein volle Erwerbsminderung von der Renteversicherung. Eine halbe Erwerbsminderung erhält man, wenn man weniger als 6 aber mehr als 3 h täglich arbeiten kann. Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt 39 % vom letzten Brutto und die halbe eben 50% davon.


anonym
beantwortet von Klabauter am 23. Dezember 2007 18:31
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Berufsunfähig bist Du dann, wenn Du den bisherigen Beruf aus welchem Grund auch immer nicht mehr ausführen kannst. Dir kann dann in der Firma ein anderer Arbeitsplatz angeboten werden, der Deinen vorhandenen Möglichkeiten entspricht.

Arbeitsunfähig bist Du dann, wenn Du keiner Arbeit mehr nachgehen kannst, auch nicht stundenweise.

Ob Deine Versicherung zahlt, kommt auf das an, was vertraglich vereinbart worden ist. Mit dem Kleingedruckten wird es nicht sonderlich günstig für Dich aussehen, es sind meistens diverse Klauseln drin, die die reinsten Stolperfallen sind und die Versicherngen von einer Leistung entbinden.


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