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Unterschied Altbau vs. Neubau jeweils mit Dachschrägebei bei qm² Berechnung

gefragt von Schraege1234 am 22.10.2009 um 17:41 Uhr

Hallo!

Ich hätte da eine Frage. Ich habe gehört, dass bei Mietwohnungen mit Dachschrägen bestimmte qm² nicht gerechnet werden dürfen. (bis 1m höhe gar nicht, 1-2 m nur 50%). Gibt es da unterschiedliche Richtlinien bei Alt- bzw. Neubau? Oder ist das egal, so quasi, dass bei jeder Dachgeschoßwohnung mit Dachschrägen bestimmt qm² nicht in die Nutzfläche mit einbezogen werden dürfen?!

Hoffe auf eine baldige Antwort... Sabine

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Quadratmeter x 35 Dachschräge x 21

anonym
beantwortet von Valerial am 23. Oktober 2009 15:57
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Nach der Wohnflächenverordnung ist es vollkommen egal, ob man in einem Alt- oder Neubau wohnt. Schau dir mal diese Grafik an: http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/berechnung-der-wohnflache-be...

Das sollte alles erklären.


anonym
beantwortet von guterwolf am 22. Oktober 2009 18:07
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Ob Alt- oder Neubau ist egal. Und du liegst mit deiner Berechnung richtig.


anonym
beantwortet von murkeltimo am 22. Oktober 2009 17:59
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Da gibt es keinen Unterschied zwischen Altbau und Neubau. Das ist in DIN 283 für die Wohnflächenberechnung geregelt.
2.2 Ermittlung der Wohnflächen Von den nach Abschnitt 2.1 berechneten Grundflächen der einzelnen Räume oder Raumteile sind bei Ermittlungen der Wohnfläche anzurechnen:

2.21 voll: die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.

2.22 zur Hälfte: die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1 m und weniger als 2 m und von nicht ausreichend beheizbaren Wintergärten.

2.23 zu einem Viertel: die Grundflächen von Hauslauben (Loggien), Balkonen, gedeckten Freisitzen.

2.24 nicht: die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m und von nichtgedeckten Terrassen und Freisitzen.

LG murkeltimo


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