Hallo!
Ich hätte da eine Frage. Ich habe gehört, dass bei Mietwohnungen mit Dachschrägen bestimmte qm² nicht gerechnet werden dürfen. (bis 1m höhe gar nicht, 1-2 m nur 50%). Gibt es da unterschiedliche Richtlinien bei Alt- bzw. Neubau? Oder ist das egal, so quasi, dass bei jeder Dachgeschoßwohnung mit Dachschrägen bestimmt qm² nicht in die Nutzfläche mit einbezogen werden dürfen?!
Hoffe auf eine baldige Antwort... Sabine
Nach der Wohnflächenverordnung ist es vollkommen egal, ob man in einem Alt- oder Neubau wohnt. Schau dir mal diese Grafik an: http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/berechnung-der-wohnflache-be...
Das sollte alles erklären.
Ob Alt- oder Neubau ist egal. Und du liegst mit deiner Berechnung richtig.
Da gibt es keinen Unterschied zwischen Altbau und Neubau. Das ist in DIN 283 für die Wohnflächenberechnung geregelt.
2.2 Ermittlung der Wohnflächen
Von den nach Abschnitt 2.1 berechneten Grundflächen der einzelnen Räume oder Raumteile sind bei Ermittlungen der Wohnfläche anzurechnen:
2.21 voll: die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m.
2.22 zur Hälfte: die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1 m und weniger als 2 m und von nicht ausreichend beheizbaren Wintergärten.
2.23 zu einem Viertel: die Grundflächen von Hauslauben (Loggien), Balkonen, gedeckten Freisitzen.
2.24 nicht: die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m und von nichtgedeckten Terrassen und Freisitzen.
LG murkeltimo