Kosten bestimmte Leistungen, z.B. die Verfassung von Verträgen bei Anwälten und Notaren das gleiche?
Das lässt sich so nicht beantworten. Die Rechtsanwälte berechnen ihre Gebühren nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung "BRAGO". Auch bei den Notaren sind die Gebühren/Kosten gesetzlich festgelegt. Die Gebühren für den Notar richten sich immer nach dem "Wert des Geschäftes"
Also, was vincent geschrieben hat, stimmt nicht so ganz.
Rechtsanwälte berechnen seit 07/2004 ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), davor hat die BRAGO gegolten. Auch hier gilt zumindest bei den Satzgebühren der Streitwert (oder auch Wert des Geschäftes, z.B. im Erbrecht oder bei einem zivilrechtlichen Anspruch). Daneben gibt es u.a. noch Rahmengebühren, die gelten z.B. im Strafrecht und bewegen sich z.B. zwischen 30,- und 300,- EUR, je nach Aufwand, Umfang, Schwierigkeit usw. Es können auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, dann wird z.B. pro Bearbeitungsstunde ein Betrag X abgerechnet.
Notare berechnen ihre Gebühren nach der Kostenordnung (KostO). Da ich beim Anwalt und nicht beim Notar arbeite, kenne ich die Kostenordnung nicht genau. Letztes Jahr war ich wg. einer Hausübertragung beim Notar. Zur Berechnung der Gebühren hat der Notar die Kostenordnung angewandt (eine Art Tabelle, aus der sich ergibt, wie hoch seine Gebühr ist bei einem Geschäftswert zwischen X und Y).
Ulrike, SIe haben Recht, bin schon zu lange aus dem Geschäft.
kein Problem... Ich persönlich mochte die BRAGO auch viel lieber. Damit hab ich gelernt; die Gebühren sind praktisch im Kopf fest drin... RVG muss ich ständig was nachschlagen, weil ich hauptsächlich nur Verwaltungsrechts- und Strafsachen hier hab. Kommt dann mal Vollstreckung / Insolvenz dazwischen, steh ich schon auf dem Schlauch mit den Gebührenziffern....