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untermietung

gefragt von justi am 28.03.2008 um 9:01 Uhr

Darf in meiner Wohnung jemand anderer für eine kürze Zeit(z.B. 3 monate) wohnen? Ohne Untermietvrtrag,Ohne Anmeldung und die Miete wird weiter von meinem Konto abgebucht.Auch wenn der Vermieter denkt,es sei ein Untermieter und er zahlt mir die Miete.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 28. März 2008 09:06
42x
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Das darfst Du leider nicht ohne weiteres:

Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung? Nicht jede "Gebrauchsüberlassung" des Mietobjekts an Dritte ist eine Untervermietung, die Ihrer Erlaubnis bedarf. Nur wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, liegt eine erlaubnispflichtige Untervermietung vor:

Die Mietwohnung (oder Teile davon) wird für eine Zeit von nicht unerheblicher Dauer (4-6 Wochen) einer Person überlassen, die nicht Ihr Vertragspartner ist.

http://www.vnr.de/vnr/finanzenkapitalanlagen/immobilien/praxistipp_32513.html

Kommentar von 397840f4cc856441c361afa386eb7117smallbengi912 am 28. März 2008 09:20

chapeau!!!

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 28. März 2008 09:22

Wie immer,beste Antwort von allen,bin selbst Vermieter und drücke schon mal ein Auge zu.LG


miccy
beantwortet von miccy am 28. März 2008 09:02
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Du mußt um Erlaubnis bei Deinem Vermieter fragen und schau mal was in Deinem Mietvertrag unter Untervermietung steht.


Luise
beantwortet von Luise am 28. März 2008 09:02
3x
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Melde das doch netterweise dem Vermieter, der hat sicher nichts dagegen. Falls Du alle Nebenkosten nach Zählerablesung bezahlst und nicht pauschal, dann wird er Dir auch nicht mehr abknöpfen für die Zeit.


anonym
beantwortet von sandrulitza am 20. Juli 2008 13:02
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ja man darf 3monate jemanden bei sich haben ohne das abzusprechen das gilt als besuch wenn er danach auch nur einen nacht wo anders schläft und danach dann wieder 3monate bei dir ist gilt das wieder als besuch!


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