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untermietung

Frage von justi justi

Darf in meiner Wohnung jemand anderer für eine kürze Zeit(z.B. 3 monate) wohnen? Ohne Untermietvrtrag,Ohne Anmeldung und die Miete wird weiter von meinem Konto abgebucht.Auch wenn der Vermieter denkt,es sei ein Untermieter und er zahlt mir die Miete.

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Antworten (4)

  • 42
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Das darfst Du leider nicht ohne weiteres:

    Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung? Nicht jede "Gebrauchsüberlassung" des Mietobjekts an Dritte ist eine Untervermietung, die Ihrer Erlaubnis bedarf. Nur wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, liegt eine erlaubnispflichtige Untervermietung vor:

    Die Mietwohnung (oder Teile davon) wird für eine Zeit von nicht unerheblicher Dauer (4-6 Wochen) einer Person überlassen, die nicht Ihr Vertragspartner ist.

    http://www.vnr.de/vnr/finanzenkapitalanlagen/immobilien/praxistipp_32513.html

    Kommentar von bengi912 bengi912bengi912

    chapeau!!!

    Kommentar von vollimleben vollimlebenvollimleben

    Wie immer,beste Antwort von allen,bin selbst Vermieter und drücke schon mal ein Auge zu.LG

  • 5
    Antwort von miccy miccy

    Du mußt um Erlaubnis bei Deinem Vermieter fragen und schau mal was in Deinem Mietvertrag unter Untervermietung steht.

  • 3
    Antwort von Luise Luise

    Melde das doch netterweise dem Vermieter, der hat sicher nichts dagegen. Falls Du alle Nebenkosten nach Zählerablesung bezahlst und nicht pauschal, dann wird er Dir auch nicht mehr abknöpfen für die Zeit.

  • 1
    Antwort von sandrulitza sandrulitza

    ja man darf 3monate jemanden bei sich haben ohne das abzusprechen das gilt als besuch wenn er danach auch nur einen nacht wo anders schläft und danach dann wieder 3monate bei dir ist gilt das wieder als besuch!

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