Darf in meiner Wohnung jemand anderer für eine kürze Zeit(z.B. 3 monate) wohnen? Ohne Untermietvrtrag,Ohne Anmeldung und die Miete wird weiter von meinem Konto abgebucht.Auch wenn der Vermieter denkt,es sei ein Untermieter und er zahlt mir die Miete.
untermietung
Antworten (4)
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42Antwort von
HerrLichHerrLich
Das darfst Du leider nicht ohne weiteres:
Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung? Nicht jede "Gebrauchsüberlassung" des Mietobjekts an Dritte ist eine Untervermietung, die Ihrer Erlaubnis bedarf. Nur wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, liegt eine erlaubnispflichtige Untervermietung vor:
Die Mietwohnung (oder Teile davon) wird für eine Zeit von nicht unerheblicher Dauer (4-6 Wochen) einer Person überlassen, die nicht Ihr Vertragspartner ist.
http://www.vnr.de/vnr/finanzenkapitalanlagen/immobilien/praxistipp_32513.html
Kommentar von
vollimlebenvollimleben Wie immer,beste Antwort von allen,bin selbst Vermieter und drücke schon mal ein Auge zu.LG
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5Antwort von
miccymiccy
Du mußt um Erlaubnis bei Deinem Vermieter fragen und schau mal was in Deinem Mietvertrag unter Untervermietung steht.
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3Antwort von
LuiseLuise
Melde das doch netterweise dem Vermieter, der hat sicher nichts dagegen. Falls Du alle Nebenkosten nach Zählerablesung bezahlst und nicht pauschal, dann wird er Dir auch nicht mehr abknöpfen für die Zeit.
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1Antwort von
sandrulitza ja man darf 3monate jemanden bei sich haben ohne das abzusprechen das gilt als besuch wenn er danach auch nur einen nacht wo anders schläft und danach dann wieder 3monate bei dir ist gilt das wieder als besuch!
chapeau!!!