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Untermietervertrag - Kaution ohne Übergabeprotokoll, können später keine Ansprüche gestellt werden?

gefragt von tshuapa am 07.04.2009 um 23:39 Uhr

Ich habe einen Untermietervertrag für eine Wohnung in der ich 4 Monate wohnen werde. Im Vertrag steht "Übergabeprotokoll wird hinsichtlich darin enthaltener Beschreibungen der Mietsache und der Einrichtungen Vertragsbestandteil." Es gibt aber kein Übergabeprotokoll. Jetzt meine Frage: Da es kein Übergabeprotokoll gibt, ist es dann so dass der Vermieter keine Ansprüche geltend machen kann wenn etwas kaputt ist? Er kann ja nicht nachweisen dass es nicht schon vorher kaputt war.


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heligirl
beantwortet von heligirl am 7. April 2009 23:44
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Es ist normalerweise eher andersrum, d.h. du müsstest nachweisen, dass es schon kaputt war. Ich würde das auf jeden Fall noch erstellen. Wenn nicht mit dem Vermieter, dann mit zwei anderen Leuten als Zeugen. Und Fotos machen (mit Datum).


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 7. April 2009 23:42
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Da helfen ein paar Fotos vom Zustand der Wohnung. Fotos mit Datum!

Kommentar von tshuapa am 7. April 2009 23:43

gehen auch digitalfotos? oder sind die nicht rechtskräftig?

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 8. April 2009 18:08

...was hindert Dich daran, sie auszudrucken und. evtl. zu vergrößern?


Siam1
beantwortet von Siam1 am 7. April 2009 23:43
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Nein, im Gegenteil,da es kein Übergabeprotokoll gibt, kannst Du als Mieter nicht beweisen, was schon kaputt war oder Mängel hatte.


rappelzappel
beantwortet von rappelzappel am 7. April 2009 23:46
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ICh würde entweder auf ein Übergabeprotokoll bestehen oder einfach Fotos machen, welche ein Datum haben müssen. Hier gehen auch Digitalfotos, sofern der Apparat das Datum mit anzeigt. Wenn du als Untermieter eine Kaution zahlen musst, willst du diese später wieder haben und musst beweisen, falls der Vermieter sie nicht auszahlen will, dass er diese zu unrecht einbehält.


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