Verschiedene Sachen würd ich gern wissen. Ich bin Untermieterin mit nem Mietvertrag. Ich bewohne die Wohnung hier quasi alleine. Die Wohnung wird von dem Hauptmieter deswegen nicht aufgegeben, weil seine Mutter diese gelegentlich für ihre Arztbesuche zum Übernachten benötigt. Am Dienstag kam Wasser von der Küchendecke, weil bei meim Nachbar der Spühlmaschinenschlauch geplatzt ist. 3 Wände in der Küche sowie die Decke in Küche, Flur und Bad sind nass. Die Handwerker meinten, dass es ein erheblicher Schaden sei, bei dem die gesamte Küche,Flur und Bad erneuert werden müssen. Da ich mich nach dem Geschmack der Mutter meines Vermieters zu sehr für Entfeuchtungsgeräte einsetze, teilte sie mir sehr unhöflich telefonisch mit, dass sie an der Wohnung nicht weiter interessiert sei und ich dann auch ausziehen muss. Frage 1. Endet mein Untermietrecht, wenn das Hauptmietrecht endet? Frage 2 Wenn der Hauptmieter die Wohnung doch noch behalten will, und die Wohnung jetzt zur Baustelle wird in der ich auch nicht mehr kochen kann oder Lebensmittel kühlen, habe ich da als Untermieter Anrecht auf einen Ersatzt in Form von Ersatzwohnung oder Geld zurück?
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du hast einen untermietsvertrag darin ist auch die kündigungsfrist geregelt. einen anspruch auf ein weiterführendes mietverhältnis nach kündigung des hauptmieters hast du nicht. du könntest dich dann nur an den vermieter wenden und dich um die wohnung bewerben, ist dann sicher teurer. die schadensregulierung, bzw. der anspruch des hauptmieters gegen den verursacher, ist nicht deine sache. du kannst ihm die miete mindern und er kann sich das von dem verursacher (der hoffentlich versichert ist) wiederholen.

Wenn der Hauptmieter kündigt, kann er dir bei unmöblert mit 3Monatsfrist kündigen, möbliert mit 14tägiger Kündigungsfrist. Ansonsten habe ich schon zu Frage 1 ausführlich zur Problematik Mietminderung bzw. Versicherung geschrieben. Bitte dort nachlesen. Du selbst könntest bei der Schadenslage fristlos kündigen.
Geh so schnell wie möglich zum Mieterverein, es sind schon komplizierte Fragen, die gehören in die Hände eines Anwalts.
mamo2402 am 7. November 2009 00:01 ich schliesse mich an.......Anwalt!
du kannst fristlos, der Vermieter nach 3 Monaten kündigen
vincero sagt genau das was man im mieterverein sagen würde. ergänzt durch albatros.
wenn man wie jenny und mamao nichts beitragen kann und auch keine ahnung von diesem geschäft hat, frage ich mich was diese experten hier wollen. die fragesteller verwirren?
für vincero jedenfalls DH