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Untermiete - Betriebskostenpauschale zu hoch, zurückfordern?

gefragt von Tommily198404 am 22.10.2009 um 8:15 Uhr

Hallo,

ich wohne jetzt seit 07/09 in Hamburg in einer WG mit 2 weiteren Mitnewohnern. Wir sind also zu dritt, einer der beiden ist der Hauptmieter. Mein Zimmer ist geringfügig größer als das jeweilige zimmer der anderen beiden, vllt. 2m².

Ich bezahle eine Warmmiete von 350€. Betriebskosten sind nicht aufgeschlüsselt also handelt es sich um eine Pauschale.

Die Gesamtmiete der Wohnung ansich beträgt 750€ + Internet 30€ + Strom 50€ = ca. 850€ Demnach teilen sich die anderen beiden den Rest von 500€, also 250€ für jeden. Als ich dahintergestiegen bin, habe ich sofort gekündigt. Jetzt suchen die beiden einen NAchmieter und geben jetzt als Miete 330€ an.

Meine Frage:

Laut BGB §556 dürfen Betriebskosten ja nur in angemessener Höhe veranschlagt werden. Was kann ich jetzt tun? Darf ich eine Aufschlüsselung meiner Miete/betriebskostenvorauszahlung verlangen? Darf ich sogar Geld zurückfordern? Darf ich eine Offenlegung des Mietkontos verlangen?


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 22. Oktober 2009 08:33
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Hilfreichste Antwort

Eine pauschale Zahlung der Nebenkosten heisst, dass mit dieser Zahlung alles abgegolten ist, sowohl nach oben als auch nach unten. Es gibt keine Nachforderung, aber auch keine Rückzahlung, und vor allem gibt es keine Nebenkostenabrechnung. Du hast auch keinen Anspruch darauf.

Ob die Nebenkosten eventuell etwas zu hoch sind, hättest Du vor Vertragsabschluss überprüfen können, allzumal die von Dir genannten Größen durchaus noch im Rahmen liegen.

Kommentar von Tommily198404 am 22. Oktober 2009 08:37

das ist doch mal eine antwort. das heißt also, dass sie auch nichts nachfordern dürfen?

Kommentar von Saarland60 am 22. Oktober 2009 08:41

Das ist korrekt. Eine Nachforderung ist NICHT möglich, wenn sich im Nachhinein doch herausstellen sollte, dass Deine Nebenkostenpauschale zu niedrig war. Mit Deiner Pauschalzahlung hast Du alle Deine Kosten vollkommen und endgültig abgedeckt.


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FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 22. Oktober 2009 08:18
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Naja die dürfen verlangen was sie wollen wenn du damit einverstanden warst die 350 zu zahlen dann is das eben so.


Nrwlady
beantwortet von Nrwlady am 22. Oktober 2009 08:19
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Du warst doch einverstanden als du eingezogen bist mit dieser Pauschale dann kannst du jetzt auch nichts zurück fordern!

Ich verstehe nicht das du dich darüber aufregst? Ist doch das gute Recht eines Untervermieters davon zu profitieren das du dort wohnst!

Kommentar von Tommily198404 am 22. Oktober 2009 08:30

dass es dumm war, nicht vorher danach zu fragen weiß ich, deshalb würde ich trotzdem gern wissen ob es einen Weg gibt dort etwas zu beanstanden.

Laut meinem untermietvertrag gibt es eine klausel die besagt: "Erhöhte Mietzahlung sind dem Untermieter zu erläutern."

Kommentar von Saarland60 am 22. Oktober 2009 08:35

Deine Kaltmiete wurde doch gar nicht erhöht. Dir geht es ja nur um die Nebenkosten. Das hat mit dieser Vertragsklausel nichts zu tun.


anonym
beantwortet von LouiseAn am 22. Oktober 2009 08:23
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Es ist immer besser, sich genau vorher zu informieren und alle Eventualitäten schriftlich zu fixieren, auch wenn das schwer ist. Im Nachhinein kann man sich oft nur, wenn möglich, gütlich einigen. Ich denke aber, wenn Du ausziehst müstest Du eine Abrechnung erhalten. Inwieweit Du darauf bestehen kannst bei Untermierte ohne Zähler u.a weiß ich nicht.


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