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Untermiete bei Verwandten

gefragt von schmidtirina am 24.01.2008 um 18:49 Uhr

Guten Tag, ein Ratschlag nötig. Ich will das Zimmer bei den Verwandten untermieten, aber dabei will ich nicht dass unsere Einkommen vereinigt zu werden. Können wir Verwandten sein und in Untermietebeziehungen mit getrennte Einkommen zu bleiben? Sie sind ALG II Empfänger, ich werde bald ALG I haben


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Reply


Dr Love
beantwortet von Dr Love am 24. Januar 2008 18:53
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da du als untermieter miete zahlst, wird das mieteinkommen bei den verwandten angerechnet.
ob ihr wegen der verwandtschaft als bedarfsgemeinschaft geltet, weiss ich nicht.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Januar 2008 18:57
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Alg2 Gemeinschaften

http://www.alg2-hartz4.de/index.php?Itemid=50&id=18&option=com_content&a...

Haushaltsgemeinschaft

Definition: Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft von Verwandten und Verschwägerten Leben Verwandte und Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft, wird vermutet, dass sie sich gegenseitig Unterhalt leisten soweit dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann (§ 9 Abs. 5 SGB II).


bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Januar 2008 19:00
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In welchem Verwandtschafts-Verhältnis stehen die Verwandten zu dir? http://kuerzer.de/MiC9HKkp1

Kommentar von schmidtirina am 24. Januar 2008 19:21

die sind mir Schwiegereltern


Rouszi
beantwortet von Rouszi am 24. Januar 2008 23:19
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Ich hatte mal meine Schwägerin bei mir zu wohnen.Da sie arbeitslos war,bekam sie Geld für`n Lebensunterhalt und Miete.Aber leider mußte ich den Vertrag kündigen,da ich laufend die Behörde zu Besuch hatte.Da wir den selben Namen haben,glaubten die das wohl nicht. Mir waren das einfach zu viel Unannehmlichkeiten.


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