jbinfo am 15.09.2007 um 16:26 Uhr
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Er unterliegt keiner ärztlichen Schweigepflicht (da hat Vinsanto recht) er ist nämlich kein Arzt, er unterliegt aber der Schweigepflicht, wie jeder der mit Patienten zu tun hat (Altenpflegerin, Krankenschwester, Zivi, Psychotherapeut etc.)
Danke, hat mir schon weiter geholfen.