Muss der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen auch Erbschaftssteuer auf den Zugewinnausgleich zahlen,also auf die Summe, die dem überlebenden Ehegatten nach dem Todesfall eherechtlich zusteht?
Die Zugewinnausgleich-Forderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes und und unterliegt somit nicht der Erbschaftssteuer.
Haben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt (das ist immer dann der Fall, wenn sie nichts anderes vereinbart haben), bestehen im Erbfall Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten. Diese Zugewinnausgleich-Forderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes und und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.