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Unterliegt der Zugewinnausgleich nach Todesfall des Ehegatten auch der Erbschaftssteuer?

gefragt von jojo100 am 24.10.2007 um 9:48 Uhr

Muss der überlebende Ehegatte nach dem Tod des anderen auch Erbschaftssteuer auf den Zugewinnausgleich zahlen,also auf die Summe, die dem überlebenden Ehegatten nach dem Todesfall eherechtlich zusteht?

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anonym
beantwortet von Auskunft am 24. Oktober 2007 09:53
2x
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Die Zugewinnausgleich-Forderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes und und unterliegt somit nicht der Erbschaftssteuer.

(http://www.internetratgeber-recht.de)


anonym
beantwortet von susanne4321 am 24. Oktober 2007 09:54
1x
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Haben die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt (das ist immer dann der Fall, wenn sie nichts anderes vereinbart haben), bestehen im Erbfall Zugewinnausgleichsansprüche des überlebenden Ehegatten. Diese Zugewinnausgleich-Forderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes und und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.



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