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Unterliegt auch geerbter Hausrat der Steuer beim Fiskus?

gefragt von orlandowest am 17.10.2007 um 11:32 Uhr

Eine Freundin hat gerade recht luxoriösen Hausrat von ihrer Oma geerbt, darunter befinden sich einige Lampen, Tische, Stühle und Schränke aus der art-deco- und Jugendstilzeit, das kann so einen Wert von 20.000 € haben, jetzt ist sie sich unsicher, ob sie hierauf die Erbschaftssteuer wird zahlen müssen, denn dann muss sie die Sachen ja leider verkaufen.


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anonym
beantwortet von susanne4321 am 17. Oktober 2007 11:34
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Hausrat, Wäsche, Kleidung bis zu einem Wert von 40.000 Euro (bei Steuerklasse I) und zusätzlich andere bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 10.000 Euro unterliegen nicht der Erbschaftssteuer. Personen, die den Steuerklassen II oder III zugehören, können die vorgenannten Gegenstände insgesamt nur bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro steuerfrei erwerben. Ansonsten muss Erbschaftssteuer gezahlt werden.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 17. Oktober 2007 11:42

Das ist aber komisch, dass in der Steuerklasse eins auf einmal der Freibetrag höher liegt als in der Steuerklasse III? Sonst ist es doch immer eher umgekehrt, weil man in der Steuerklasse III doch größeren Belastungen ausgesetzt ist?

Und was ist mit IV bis VI? Brauchen die das gar nicht versteuern? :-D

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 17. Oktober 2007 13:44

Mann, gemeint ist doch keine Einkommensteuerklasse! Im Erbschaftssteuergesetz haben Ehegatten und Abkömmlinge als Steuerklasse I die höchsten Freibeträge, Eltern und deren Abkömmlinge (einschließlich Geschwister) als Steuerklasse II niedrigere Freibeträge und der Rest als Steuerklasse III noch niedrigere. Mehr Steuerklassen gibt' s nicht. ('tschuldigung, kleine Belehrung)

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 17. Oktober 2007 13:54

Mann, weiß ich das? Ging nicht aus der Antwort hervor. Pfft. :-P

Aber danke dafür, weil, ich bin bestimmt nicht die einzige rotgefärbte Blondine, die das nicht wusste ;-)


anonym
beantwortet von dummschwaetzer am 17. Oktober 2007 16:16
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Der Freibetrag richtet sich nach Verwandschaftsgrad und nicht nach Steuerklassen. Für Enkelkinder liegt er bei 50.000,-€. Kommt hier ja auch darauf an, wie die Gegenstände bewertet werden. Kann man hier auch selber nachrechnen http://www.sparkasse-aachen.de/pages/tools/glossar/rechenmodule_sparkasse-de/erb...

Kommentar von anjanni am 29. November 2007 10:13

Nach ERBSCHAFTSSTEUERKLASSEN ...



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