Bei uns am Rheinufer besteht ein Gastronomiebetrieb der ganzjährig geöffnet ist. Ich würde gerne auf dem Privatgrundstück des Nachbarn mit dessen Erlaubnis, einen mobilen Crepes-Verkaufsanhänger aufstellen und Crepes und Snacks anbieten. Unterliege ich mit einem Reisegewerbeschein den Ladenschlußzeiten ?
Das Gewerbeaufsichtsamt kann da genaue Auskunft geben.