unterlassene hilfeleistung vom lehrer?
undzwar habe ich mir gestern im chemieunterricht an der rechten hand die fingerspitzen verbrannt an kochendem wasser. als ich das sofort unter schreien dem chemielehrer das sagte, hat er gesagt ich soll nächstes mal besser aufpassen und ich habe gesagt dass es tierisch wehtut. ich wollte es kühlen, konnte aber nicht, da ich die tafel putzen sollte und ich nichts holen durfte. mittlerweile ist die haut an den stellen aufgerissen, trocken und ein bisschen die haut verbrannt. ich habe so eine wut ... nur der lehrer ist sehr streng ... was soll ich denn jetzt tun denn es ist ja unterlassene hilfeleistung. ....
LG piano1813
5 Antworten
Es kommt darauf an, ob man hier nicht eine fahrlässige Körperverletzung durch TUN (also nicht durch Unterlassen) annimmt, weil es ja der Versuch des Lehrers war, der das verursachte.
Wenn man aber von einem Unterlassungsdelikt ausgeht, ist das nicht "nur" eine unterlassene Hilfeleistung, es ist - schlimmer - Körperverletzung durch Unterelassen.
Unterlassene Hilfeleistung kann nur begehen, wer als "Jedermann", als Unbeteiligter dran vorbeikommt und Hilfe leisten müsste, z. B. Du gehst am Rhein spazieren und neben Dir treibt einer in Ufernähe, streckt die Hand aus und ruft "Hilfe! Hilfe!"
Das schlimmere Delikt, nämlich Körperverletzung durch Unterlassen begeht dagegen derjenige, der schon auf Grund seiner Position oder aus anderen Gründen sowieso helfen muss, es aber unterlässt. Das liegt hier vor, denn der Lehrer hat die Versuchsanordner selbst organisiert. Wenn dann was passiert, muss er einschreiten. Er kann sich nicht darauf hinausreden, dass es "nur" unterlassene Hilfeleistung ist, denn er ist nicht "jedermann"; unterlassene Hilfeleistungen hätten unter Umständen Mitschüler begangen, die helfen konnten aber nicht einschritten. Bei Lehrer, der den Vesuch selbst organsierte, ist hingegen das Delikt der Körperverletzung durch Unterlassen einschlägig.
Nein, sie ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Aus dem bloßen Unterlassen von jedermann wird das strafrechtliche Tun des Einzelnen, wenn er den Zustand selbst schuf, in dem er nun handeln muss. Der juristische Fachbegriff hierfür heißt Ingerenz.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn Wasser brennt ja nicht und kann somit die Finger auch nicht verbrennen und sollten sie lediglich verbrüht worden sein, weiß eigentlich jede Oma, was zu tun ist und in den Chemieräumen gibt es ja Wasserhähne für solche Fälle.
Ja kochendes Wasser - verbrennen, verbrühen ist bei mir das gleiche :D Und ja ich wollte es ja kühlen aber es ist genauso falsch vom Lehrer zu sagen - Putz die Tafel ich DURFTE es ja nicht kühlen ich habe gesagt : es brennt tierisch und möchte es kühlen. wenn ich es nicht darf dann ja ;( Lg piano1813
Bei Verbrennungen/Verbrühungen sollte man die betroffenen Körperteile sofort kühlen (unter den Wasserhahn halten). Da er das deiner Aussage zufolge nicht getan hat, kannst du dich beim Direktor beschweren. Ich denke: das bringt dir nichts, der Lehrer hat dann ein Piek auf dich.
Vergiss es einfach.
Das ist übertrieben wegen ein wenig die Fingerspitzen verbrennen.
Denke ich eher nicht wenn die Haut aufgerissen ist und schon leicht geblutet hat. Ich hätte mir ja auch die ganze Hand verbrennen können, was auch passiert ist. Es sind ja nur die Fingerspitzen bis zu diesem 1. "Strich" beim Finger verbrannt. Trotzdem muss man als Lehrer helfen
Ich will ihn ja nicht anzeigen (ist auch übertrieben) aber ich würde dem schon gerne mal sagen, dass man helfen kann
Deine kühne Behauptung findet sich aber in keinem Lehrplan und auch nicht in den Dienstanweisungen.