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Unterlagen per Email absenden?

gefragt von Blossom13117Blossom13117 am 08.11.2009 um 23:33 Uhr

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Antrag auf austockende Leistungen bei der ARGE gestellt, da ich nicht genug verdiene. Nun habe ich aber einen falsch berechneten Bescheid erhalten und muss einen Widerspruch schreiben. kann man auch Widersprüche oder Beschwerden als PDF per Email an die ARGE senden oder wird das nicht angenommen?

LG


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Labeldesigner
beantwortet von Labeldesigner am 9. November 2009 14:37
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Hilfreichste Antwort

Hallo Blossom, Grundsätzliche Kommunikations-Regeln: Jegliche Kommunikation bei allen wichtigen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! E-Mails sind in solchen Fällen wie in Deinem erwiesenermaßen immer unsicher, egal was Du als Anhang beifügst ! Und selbst unterzeichnete Faxe werden auch nicht von allen Ämtern akzeptiert. Im übrigen niemals in die "Telefonitis" verfallen und mündlich verbindliche Erklärungen im betr. Amt nur in Zeugengegenwart abgeben ! Beste Grüße Labeldesigner Verwaltungsfachwirt


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Schoenberg
beantwortet von Schoenberg am 8. November 2009 23:35
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Widerspruch würde ich per Einschreiben abschicken oder persönlich abgeben und Empfang bestätigen lassen.

Kommentar von Aa90895e2e6670e34e7b8452f0fde3bfsmallBlossom13117 am 8. November 2009 23:36

aber per email habe ich doch auch ein beweis, dass ich die utnerlagen abgeschickt habe

Kommentar von B02e9a8c53e98d93f2b2d4238b7430bbsmallSchoenberg am 8. November 2009 23:50

ich würde es nicht so machen


anonym
beantwortet von Peter96 am 8. November 2009 23:34
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Widerspruch per e-Mail geht nicht, da er unterschrieben werden muß.

Kommentar von Aa90895e2e6670e34e7b8452f0fde3bfsmallBlossom13117 am 8. November 2009 23:35

ich hab gesagt per PDF, also wurde es schon längst unterschrieben

Kommentar von Peter96 am 8. November 2009 23:36

Ich würde es nicht riskieren.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 8. November 2009 23:34
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klar, mach,

aber Du mußt das direkt persönlich klären... also hingehen


anonym
beantwortet von Akunin am 8. November 2009 23:34
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Nein, das lassen die verschwinden...



anonym
beantwortet von waltghaupt am 8. November 2009 23:45
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eMail-Unterschriften werden leider von Behörden und Banken nicht anerkannt nur in FAX, folglich nur FAX, Brief oder persönliche Abgabe.

Kommentar von Aa90895e2e6670e34e7b8452f0fde3bfsmallBlossom13117 am 9. November 2009 00:11

ich habe ausgedruckt unterschrieben, eingescannt und als pdf gespeichert. wieso versteht das hier keiner?????


anonym
beantwortet von sssprache am 8. November 2009 23:46
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so etwas wichtiges immer per Post schicken. Eingeschrieben.

Kommentar von Aa90895e2e6670e34e7b8452f0fde3bfsmallBlossom13117 am 9. November 2009 00:12

und wenn es per email abgeschickt wird, hab ich doch auch eine bestätigung


naturfreund100
beantwortet von naturfreund100 am 9. November 2009 07:32
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Das würde ich nicht machen !! Das ist wie wenn ich eine Postkarte Verschicke. Jeder kann mitlesen,auch meine persönlichsten Daten.Da es sehr wichtiges Schreiben ist würde ich es persönlich dort abgeben und mir bestädigen lassen.(erst an 2.Stelle mit Post.Einschreiben und Rückschein.leider 4,90 Euro teuer)


KW1980
beantwortet von KW1980 am 9. November 2009 10:10
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Mach es doch einfach, du redest doch sowieso gegen jede Antwort hier... Du wirst schon sehen, ob du es nochmal im Original einreichen sollst. Die Widerspruchsfrist hast du auf alle Fälle schon mit der E-mail gewahrt.


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