Blossom13117 am 08.11.2009 um 23:33 Uhr
Hallo ihr Lieben,
ich habe einen Antrag auf austockende Leistungen bei der ARGE gestellt, da ich nicht genug verdiene. Nun habe ich aber einen falsch berechneten Bescheid erhalten und muss einen Widerspruch schreiben. kann man auch Widersprüche oder Beschwerden als PDF per Email an die ARGE senden oder wird das nicht angenommen?
LG

Hallo Blossom, Grundsätzliche Kommunikations-Regeln: Jegliche Kommunikation bei allen wichtigen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! E-Mails sind in solchen Fällen wie in Deinem erwiesenermaßen immer unsicher, egal was Du als Anhang beifügst ! Und selbst unterzeichnete Faxe werden auch nicht von allen Ämtern akzeptiert. Im übrigen niemals in die "Telefonitis" verfallen und mündlich verbindliche Erklärungen im betr. Amt nur in Zeugengegenwart abgeben ! Beste Grüße Labeldesigner Verwaltungsfachwirt

Widerspruch würde ich per Einschreiben abschicken oder persönlich abgeben und Empfang bestätigen lassen.
Blossom13117 am 8. November 2009 23:36 aber per email habe ich doch auch ein beweis, dass ich die utnerlagen abgeschickt habe
Schoenberg am 8. November 2009 23:50 ich würde es nicht so machen
Widerspruch per e-Mail geht nicht, da er unterschrieben werden muß.
Blossom13117 am 8. November 2009 23:35 ich hab gesagt per PDF, also wurde es schon längst unterschrieben
Ich würde es nicht riskieren.

klar, mach,
aber Du mußt das direkt persönlich klären... also hingehen
eMail-Unterschriften werden leider von Behörden und Banken nicht anerkannt nur in FAX, folglich nur FAX, Brief oder persönliche Abgabe.
Blossom13117 am 9. November 2009 00:11 ich habe ausgedruckt unterschrieben, eingescannt und als pdf gespeichert. wieso versteht das hier keiner?????
so etwas wichtiges immer per Post schicken. Eingeschrieben.
Blossom13117 am 9. November 2009 00:12 und wenn es per email abgeschickt wird, hab ich doch auch eine bestätigung

Das würde ich nicht machen !! Das ist wie wenn ich eine Postkarte Verschicke. Jeder kann mitlesen,auch meine persönlichsten Daten.Da es sehr wichtiges Schreiben ist würde ich es persönlich dort abgeben und mir bestädigen lassen.(erst an 2.Stelle mit Post.Einschreiben und Rückschein.leider 4,90 Euro teuer)
Mach es doch einfach, du redest doch sowieso gegen jede Antwort hier... Du wirst schon sehen, ob du es nochmal im Original einreichen sollst. Die Widerspruchsfrist hast du auf alle Fälle schon mit der E-mail gewahrt.