kleineLP am 23.08.2008 um 13:42 Uhr
Mein Lebensgefährte hat an seinen 19 jährigen Sohn Unterhalt bezahlt bis er sein Grundwehrdienst angetreten ist wo er sich nun ab 1 Juli 2008 befindet. Jetzt nach 2 Monaten tut der Sohn sein Dienst bei der Bundeswehr verweigern.Inwiefern ist sein Vater ihn gegenüber noch unterhaltspflichtig wenn der Sohn mal angenommen da tatsächlich rausfliegt. Eine schulische Ausbildung hat er schon abgebrochen gehabt .Danke

Jetzt mal abgesehen vom sogenannten Notunterhalt, der mir hier aber nicht einschlägig erscheint, besteht eine Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern bis zum 25. Lebensjahr nur, soweit sie sich in Ausbildung befinden.

Die Frage hattest du doch vorhin schon mal gestellt und ich habe sie doch ausführlich beantwortet und von dir sogar ein Kompliment dafür bekommen.
kleineLP am 23. August 2008 13:45 ja , ich wollte nur es anders formulieren, und es geht jetzt um Unterhaltszahlungen .. bitte nicht schimpfen :-)
DerTroll am 23. August 2008 13:47 Ich schimpfe ja nicht, aber so ganz wüßte ich jetzt auch nicht, was ich anders antworten soll als vorhin.
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WebZecke am 23. August 2008 13:47 das ist die richtige Antwort finde ich :-)
Danke !