wienochmal am 17.07.2008 um 20:06 Uhr
meine freundin hat ein kind (16 Jahre) von einem verheirateten mann, er war selbständig und ist nun rentner. er meint, nun nicht mehr als 300 euro mehr bezahlen zu können, eben weil er jetzt rentner sei. sie dürfe gerne zum jugendamt gehen und das prüfen lassen. falls er wirklich die zahlung nicht leisten kann, ist es dann möglich, dass zur deckung des zustehenden betrags, die ehefrau herangezogen wird? gibt es die möglichkeit, den differenzbetrag vom jugendamt zu bekommen? danke euch für eure antworten

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen. Das muss der Vater offenlegen.
Das kann sie beim Jugendamt klären lassen.Da wird der zustehende Unterhalt genau berechnet

Das jugentamt zahlt nur 125€
Was kann die frau von dem Kindsvater dafür, wieso sollte sie für den Betrag aufkommen
was paas euch an 300€ nicht?????
Sei doch froh dass er überhaupt freiwillig so viel zahlt!!! Und wenn er seine einkünfte beim Jugentalt vorlegt und er unterhalt passt ist doch alles ok!!

da mein mann ebenfalls eine uneheliche tochter hat kann ich dein problem verstehen. ist für beide seiten nicht leicht. normalerweise müßen beide eltern beim jugendamt ihr gehalt offenlegen. daraus ergibt sich der betrag der zahlung. am eifachsten geht ihr zum jugendamt und erkundigt euch. die sind sehr nett und hilfsbereit. mfg yapyap1000
Unterhalt wird nach dieser Tabelle berechnet: http://www.familienrecht.damm-pp.de/Kindesunterhalt.htm