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unterhaltszahlungen an uneheliches kind

gefragt von wienochmalwienochmal am 17.07.2008 um 20:06 Uhr

meine freundin hat ein kind (16 Jahre) von einem verheirateten mann, er war selbständig und ist nun rentner. er meint, nun nicht mehr als 300 euro mehr bezahlen zu können, eben weil er jetzt rentner sei. sie dürfe gerne zum jugendamt gehen und das prüfen lassen. falls er wirklich die zahlung nicht leisten kann, ist es dann möglich, dass zur deckung des zustehenden betrags, die ehefrau herangezogen wird? gibt es die möglichkeit, den differenzbetrag vom jugendamt zu bekommen? danke euch für eure antworten

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Recht x 35.111 Kinder x 17.873 Familie x 9.318 Unterhalt x 2.067 unehelich x 13

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. Juli 2008 20:11
1x
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Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen. Das muss der Vater offenlegen.


marbeja
beantwortet von marbeja am 17. Juli 2008 20:10
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Das kann sie beim Jugendamt klären lassen.Da wird der zustehende Unterhalt genau berechnet


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 18. Juli 2008 14:08
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  1. Das jugentamt zahlt nur 125€

  2. Was kann die frau von dem Kindsvater dafür, wieso sollte sie für den Betrag aufkommen

  3. was paas euch an 300€ nicht?????

Sei doch froh dass er überhaupt freiwillig so viel zahlt!!! Und wenn er seine einkünfte beim Jugentalt vorlegt und er unterhalt passt ist doch alles ok!!


yapyap1000
beantwortet von yapyap1000 am 17. Juli 2008 20:18
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da mein mann ebenfalls eine uneheliche tochter hat kann ich dein problem verstehen. ist für beide seiten nicht leicht. normalerweise müßen beide eltern beim jugendamt ihr gehalt offenlegen. daraus ergibt sich der betrag der zahlung. am eifachsten geht ihr zum jugendamt und erkundigt euch. die sind sehr nett und hilfsbereit. mfg yapyap1000


anonym
beantwortet von Lissa am 17. Juli 2008 20:16
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Unterhalt wird nach dieser Tabelle berechnet: http://www.familienrecht.damm-pp.de/Kindesunterhalt.htm


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