... die Frage an alle UnterhaltszahlerInnen:
Neugierige Grüße, Stef

Hallo. Nein, das kannst Du auch rein rechtlich gesehen nicht, da Du das ganze Jahr Unterhalt bezahlen musst und nicht die Tage zählen, an denen die Kinder bei Ihr sind. Man kann aber doch vielleicht miteinander reden und klären was man vorhat in den Ferien. Freizeitpark usw. DAS GELD IST DOCH FÜR DIE KINDER !!!!!

Also ich muss schon sagen, ich finde Deine Frage bissel .... Bin selber alleinerziehend und bekomme Unterhalt. Wenn mein Zwerg bei seinem Dad ist, fallen doch trotzdem laufende Kosten an. Der Unterhalt ist doch nicht nur fürs Essen und Unternehmungen mit den Kids gedacht. Strom, Miete, etc. müssen trotzdem bezahlt werden. Kannst ja mal darüber nachdenken. Auf der einen Seite verstehe ich Dich, dass Du mit der Kohle geizt (macht mein Ex-Mann auch), aber Du solltest Dich mal in die Lage der Kindesmutter versetzen. Bitte! Denn, wenn Du in den Urlaub fährst, musst Du ja trotzdem Deine laufenden Kosten, wie Miete etc., in voller Höhe zahlen.
Gartenfee: ich bin NICHT der Zahler. Es handelt sich hier um eine Diskussion mit einem Bekannten. Ich konnte seine Argumente einfach nicht nachvollziehen.
Gartenfee1971 am 16. Juni 2009 10:59 Ich bin davon ausgegangen, dass es sich hier um einen zweiwöchen Urlaub mit dem Kindesvater handelt.
Gartenfee1971 am 16. Juni 2009 11:02 @ Morpheus99: Entschuldige bitte, ich hatte Deine Frage so interpretiert.
Gartenfee: ist doch okay - kein Problem :) Ich stehe voll auf Deiner Seite, was Deine Argumentation betrifft.
In den Sommerferien werden auch immer neue Schulsachen fällig die richtig ins Geld gehen!!! Außerdem schickt Mama die Kinder vielleicht noch anderswo in die Ferien z. B. in ein Feriencamp - die gibts auch nicht umsonst!!!
Guppy194 am 16. Juni 2009 10:48 Hallo Gartenfee: bei üblicher Dauer des Verbleibes des Kindes beim anderen Elternteil darf nichts gekürzt werden; überschreitet die Zeit den üblichen Rahmen darf - grb gesagt - um bis zu 30 % gekürzt werden, da der Unterhaltspflichtige dann nicht doppelt belastet werden soll und sich der andere Teil die Lebenshaltungskosten spart; Miete; Kleidung etc. unterliegt natürlich nicht der Kürzung;
Aus welchem Grund. Ist dann die Wohnung in der sie sonst wohnen kleiner? Oder habe ich deine Frage missverstanden?
der Unterhaltszahler hat es damit begründet, dass sie ja während der Zeit nichts zu essen brauchen.
MikeMolto am 16. Juni 2009 10:55 Kriegen sie bei ihm nichts zu essen?
Zu essen sicher nicht aber alles andere!!!
Gartenfee1971 am 16. Juni 2009 10:43 DH, ich habs mal bissel ausführlicher formuliert, s. u., damit Morpheus99 ein paar Denkanstöße hat. ;-)
Das ist gar nicht zulässig.
Die laufenden Kosten laufen ja weiter.
Zahlt der Chef auch weniger Gehalt - weil man im Urlaub ja nicht die Fahrtkosten zur Arbeit hat?

Nein, es sei denn, das das Geld wirklich so knapp ist. Aber dann nur in beiderseitigem Einverständnis. Der Unterhalt wird ja für das für das ganze Jahr berechnet.
Seine Begründung war, dass der Unterhalt, wenn er nach der D'Dorfer Tabelle berechnet wird, gekürzt werden darf für die Tage, an denen die Kinder beim Vater sind. So zahlt er weniger (ca. 510 € für 2 Kids über 10) und dies das ganze Jahr durch.
Nein, das ist so nicht richtig.
Eine solche Regelung über eine Kürzung kann höchstens dann greifen, wenn die Kinder bei beiden Eltern (abwechselnd) wohnen - nicht aber, wenn es sich nur um eine Urlaubsregelung handelt.
MikeMolto am 16. Juni 2009 10:49 Der Unterhalt wird ja für das für das ganze Jahr berechnet. Wenn es andere Zuwendungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien etc.)gibt, dann zahlt der Vater ja auch nicht mehr.
Danke Euch für Eure Argumente, dann werde ich dem guten Mann mal ins Gewissen reden ;)
Hallo Subsi, es gibt aber Entscheidungen, dass der Unterhalt dann gekürzt werden darf, wenn die Kinder mehr als die übliche Zeit beim zahlenden Teil bleiben; lebt das Kind bei einem Eltenteil, so erfüllt dieser seine Unterhaltspflicht durch Naturalleistung, der andere Teil muss zahlen; bleibt aber z.B. ein Kind mehrere Monate bei einem Elternteil, so ist es schon gerechtfertigt, dass dieser Elternteil dann den Unterhalt um die Lebenshaltungskosten kürzen darf, da er nicht doppelt belastet werden soll.
Hallo, das ist richtig, aber wich dachte du redest hier von den Ferien ? Normalerweiße reden wir von der Hälfte aller Schulferien. Jetzt kommt aber doch noch dazu, dass Kind " Miete usw auch bezahlen muss " Ich hoffe du verstehst was ich meine. Also ich denke, man sollte da schon mal nachdenken um welchen Zeitraum man spricht.