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Unterhaltszahlung von Vater wie lange

gefragt von Kinder111Kinder111 am 31.10.2009 um 20:40 Uhr

Hallo wie lange muss ein Vater für sein Kind Unterhalt zahlen ( Kind wohnt bei Mutter) muss er auch noch zahlen wenn es über 18 ist und Beispielsweise keine Arbeit hat???

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unterhalt x 2.068

Putzteufel2004
beantwortet von Putzteufel2004 am 31. Oktober 2009 20:42
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Unterhalt muss gezahlt werden, bis eine Ausbildung abgeschlossen ist. Wenn das Kind allerdings keine Ausbildung macht, ist mit 27 Jahren Schluss. Habe diese Info vor ein paar Tagen von einem Anwalt bekommen.

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 2. November 2009 12:01

Das stimmt aber nicht. Da weiß der Anwalt nicht was er redet. Ist das volljährige Kind nicht in schulischer oder beruflicher Ausbilung, besteht kein Unterhaltsanspruch.


nero070
beantwortet von nero070 am 2. November 2009 12:04
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Unterhaltsanspruch des Kindes besteht nur, wenn es sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Dann hat es ab 18. einen Unterhaltsanspruch ggü. beiden Elternteilen, egal wo es wohnt. Diesen Quatsch mit "bis 27. muss man zahlen" gibt es nicht.


anonym
beantwortet von nancyg am 31. Oktober 2009 20:42
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wenn das kind 18 ist muß er glaub nicht mehr zahlen.wenn der keine arbeit hat kann er sich runterstufen lassen beim amt.ihm muß ein mindest einkommen bleiben.


YourName
beantwortet von YourName am 31. Oktober 2009 20:42
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Panikattacke
beantwortet von Panikattacke am 31. Oktober 2009 20:41
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Nur wenn es eine Ausbildung macht.Das heißt Schule oder Berufliche Ausbildung.Nicht wenn das Kind nur zu Hause rumhängt!


anonym
beantwortet von sylvie82 am 31. Oktober 2009 20:41
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ja muss er.

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 2. November 2009 12:05

nein. Und warum eigentlich nur er? Das Kind ist volljährig. Da entfällt die Betreuungsleistung der Mutter. Wenn Anspruch bestehen würde, dann ggü. beiden Elternteilen.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 31. Oktober 2009 20:41
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Eltern zahlen bis zum Ender der ersten Ausbildung/Studium bzw. bis zum 27 (?) Geburtstag.

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 2. November 2009 12:04

bis zum 18. (!) Geburtstag. Wenn nicht in Ausbildung!


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